Frankfurt/Main. Die Richter gingen von einem „rechtsmissbräuchlichem Verhalten“ des Berliners aus, der gegen die klagende Gesellschaft, bei der er nur wenige Aktien hielt, prozessiert hatte. (Az.: 3-5 O 177/07). Ein Gerichtssprecher bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ). Das Unternehmen konnte demnach in dem Frankfurter Zivilprozess nachweisen, dass durch die langwierige Anfechtungsklage Zapfs eine geplante Kapitalerhöhung der Gesellschaft blockiert worden war und die übrigen Aktionäre dadurch geschädigt wurden. Zapf soll als „Preis“ für eine Klagerücknahme 3500 Bezugsrechte für sich und vier weitere Opponenten gefordert haben, die bislang zusammen nur 53 Anteile hielten. Zapfs verhalten verstieß laut Urteil gegen das Gleichbehandlungsgebot des Aktiengesetzes und sei deshalb sittenwidrig. Zapf hat dem Unternehmen den schon entstandenen Schaden und alle künftigen Schäden zu ersetzen. Einen genauen Betrag nennt das Urteil nicht. Wie die «FAZ» berichtet, gehört Zapf zu den fünf am häufigsten auftretenden sogenannten Berufsklägern, die sich vornehmlich kleinere Aktiengesellschaften mit Prozessen überziehen.
Klagewütiger Spediteur muss Schadensersatz zahlen
Der als Kläger gegen kleinere Aktiengesellschaften aufgefallene Berliner Speditionsunternehmer Klaus Zapf ist vom Landgericht Frankfurt zu Schadensersatz an ein Investmentunternehmen verurteilt worden.