Düsseldorf. Rund 30 Transportverbände sind mit einer Klage gegen den Mautbetreiber Toll Collect gescheitert. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht lehnte die Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts heute in der zweiten Instanz aus formalen Gründen ab. Die Kläger hätten in der Berufung einen neuen Anspruch erhoben - dies sei unzulässig, teilte das Gericht mit. Eine Revision ließen die Richter nicht zu. Die Verbände hatten Toll Collect zunächst vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung missbraucht zu haben. Kurz vor dem Start des Mautsystems seien die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Nachteil der Transportunternehmer geändert worden. Wer die schlechteren Bedingungen nicht akzeptiert habe, sei mit dem Ausschluss bedroht worden. Dies sei ein Missbrauch der Monopolstellung. In der Berufung hatten die Transportverbände argumentiert, einzelne Regelungen der Geschäftsbedingungen seien unwirksam, weil diese sie unangemessen benachteiligten. Nach Auffassung der Richter verfolgten die Kläger in der Berufung somit einen neuen, bisher noch nicht geltend gemachten Anspruch. Dies sei in der Berufung unzulässig. Toll Collect hatte argumentiert, die kurzfristige Änderung sei dem Zeitdruck geschuldet gewesen, unter dem das Unternehmen kurz vor Einführung der Maut gestanden habe. (dpa)
Klage gegen Toll Collect gescheitert
Oberlandesgericht weist Berufung zurück: Änderung der AGB durch Toll Collect zum Nachteil der Transporteure zulässig