Brüssel/Belgien. Den Beauftragten zur Schadensregulierung für KFZ-Unfälle gelingt es in den EU-Ländern in den meisten Fällen, Ansprüche von Geschädigten innerhalb der vorgeschriebenen drei Monate zu regeln. So das Fazit eines Berichts der EU-Kommission über die Durchführung der Richtlinie 2000/26 zur KFZ-Haftpflichtversicherung. Dieser Richtlinie zufolge sollen EU-Bürger, die im EU-Ausland bei einem unverschuldeten Crash zu Schaden kamen, zu Hause schnell und problemlos entschädigt werden. Nach Artikel 4 dieser Vierten Haftpflicht-Richtlinie müssen die KFZ-Versicherungsgesellschaften in jedem EU-Staat einen Beauftragten zur Schadensregulierung bestellen. Bei ihm können die Unfallgeschädigten ihre Ansprüche im Wohnsitzland geltend machen. Versicherer können Geldstrafen erhalten, wenn sie nicht innerhalb eines Vierteljahres eine „mit Gründen versehene Antwort“ erteilen. Auf verspätete Entschädigungen werden Zinsen berechnet. Da die nationalen Sanktionen offensichtlich Wirkung zeigen, hält die Kommission Änderungen der Vorschriften für unnötig.
KFZ-Unfallentschädigung funktioniert EU-weit
Die EU-Kommission hält die Änderung der bestehenden Vorschriften für unnötig