Brüssel. Die Regierung in Prag kann aufatmen. Sie muss keine EU-Strafaktion wegen schwerer Mängel bei der Umsetzung von EU-Verkehrsrecht befürchten. Die EU-Kommission schätzt ein, dass dieser Ende vorigen Jahres von ihr kritisierte Missstand weitgehend korrigiert sei. Deshalb, so verlautet aus EU-Expertenkreisen, würden die im Beitrittsvertrag verankerten Schutzklauseln vorerst nicht angewendet. Die EU-Behörde hatte Tschechien am 5. November in ihrem Bilanzbericht zur Beitrittsvorbereitung für eine "nicht ordnungsgemäße" Anwendung der EU-Technik- und Sozialvorschriften im Straßentransport scharf gerügt. (vr/dw)
Keine EU-Sanktionen gegen Tschechien
EU-Kommission schätzt ein, dass von ihr kritisierte Missstand weitgehend korrigiert sei