Kartellamt zwingt Post zu mehr Wettbewerb bei Briefbeförderung

14.02.2005 17:33 Uhr
Brieftraeger
© Foto: Verkehrsrundschau online

Post will rechtlich gegen die Entscheidung der Wettbewerbshüter vorgehen und pocht auf die im Postgesetz festgelegten Schonfristen

Bonn. Die Deutsche Post muss bei der Briefbeförderung ab sofort mehr Wettbewerb durch kleinere Konkurrenten zulassen. Das hat das Bundeskartellamt am Montag in Bonn verfügt. Dabei geht es um so genannte postvorbereitende Tätigkeiten wie das Abholen, Vorsortieren und Einliefern von Briefen unter 100 Gramm. Die Post, die auf dem Briefsektor noch bis Ende 2007 ein weit reichendes, staatlich geschütztes Monopol hat, will rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen. Von dem Beschluss der Bonner Wettbewerbshüter sollen vor allem konkurrierende mittelständische Postdienstleister profitieren. Das Kartellamt warf der Post vor, sie zu behindern oder zu diskriminieren. Die Behörde hatte die Post bereits Anfang November abgemahnt. Auch die EU-Kommission in Brüssel hat in dieser Sache ein Verfahren gegen die Post eröffnet. Das Kartellamt kam zu dem Ergebnis, dass die Post mit ihrer Rabatt-Praxis für Großkunden bei den postvorbereitenden Tätigkeiten gegen deutsches und europäisches Kartellrecht verstoße. Kleine und mittlere Unternehmen erreichten mit ihren Briefsendungen in der Regel nicht die von der Post vorgegebenen Mindestmengen für solche Rabatte. Bislang gewähre die Post hier Rabatte von derzeit 3 bis 21 Prozent, jedoch nur ihren eigenen Großkunden und der PostCon Deutschland als einer eingetragenen Genossenschaft. Die Post muss nach der Kartellamts-Entscheidung ihre Rabatte für die Anlieferung von vorsortierten Massensendungen in ihren Briefzentren zukünftig auch dann gewähren, wenn Wettbewerber die Briefe von verschiedenen Absendern abholen und vorsortieren, um sie anschließend gebündelt der Post zu übergeben. (dpa)

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