Das Bundeskartellamt hat den Mineralölkonzernen verboten, von den den freien Tankstellen an den Raffinerien höhere Preise für Kraftstoff zu verlangen als von den Autofahrern an den eigenen Tankstellen. Mit der Verfügung, die sich gegen die Firmen Aral, BP, DEA, Esso, Shell und Elf richtet, wollen die Wettbewerbshüter die mittelständischen Tankstellen schützen. Als Grund für die sofort vollziehbare Entscheidung nannte Kartellamts-Präsident Ulf Böge die unmittelbare Gefährdung der Wettbewerbsstrukturen. Die freien Tankstellen "können bei der Preispolitik der Konzerne von vornherein keine Marge erzielen und werden dadurch in ihrer Existenz gefährdet", sagte Böge in Bonn. Das gehe am End zu Lasten des Verbrauchers. Sein Amt habe ermittelt, dass der Benzinpreis an der Raffinerie bis zu 12 Pfennig pro Liter höher liege als an der Zapfsäule der konzerneigenen Tankstelle, sagte Böge. Die Unternehmen reagierten zum Teil mit Empörung und Unverständnis auf die Verfügung und kündigten rechtliche Schritte an. "Wir halten die Verfügung für grotesk und rechtswidrig", sagte Wolf-Rüdiger Grohmann von der Deutschen BP in Hamburg. Ausgangspunkt für das Kartellverfahren ist der Preiskampf an den deutschen Tankstellen, der im März dieses Jahres einsetzte. Er hat die Branche bisher über eine Milliarde Mark gekostet. (dpa)
Kartellamt geht gegen Mineralölkonzerne vor
Wettbewerbshüter verbieten überhöhte Preise für freie Tankstellen