Berlin. Fuhrparkunternehmer, die ihre LKW dauerhaft mit überhöhten Abgaswerten fahren lassen, müssen künftig mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Umweltstrafrechts. Danach kann künftig auch eine Strafe ausgesprochen werden, wenn Fahrzeuge, aber auch Flugzeuge Schadstoffe „unter grober Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten in bedeutendem Umfang“ freisetzen. Bisher konnte gegen diese „Stinker“ nur Bußgeld verhängt werden. Geringfügige Luftverunreinigungen, die zum Beispiel durch die Versäumung eines Termins für die KFZ-Abgasuntersuchung entstehen, würden aber weiterhin straffrei bleiben. Mit dem Gesetz, das im Bundesrat zustimmungsfrei ist, soll ein Beschluss der EU von 2003 umgesetzt werden. (dpa)
Kabinett verschärft Umweltstrafrecht
Fuhrunternehmer mit dauerhaft überhöhten Abgaswerten bedroht