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Kabinett billigt das Klimaschutzpaket und ein Gesetz dazu

09.10.2019 15:28 Uhr
Svenja Schulze, SPD
Bundesumweltministerin Schulze verspricht einen Neuanfang beim Klimaschutz 
© Foto: Kay Nietfeld/dpa/picture-alliance

Das Bundeskabinett hat ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht, das gesetzlich verbindliche Klimaschutzziele für jedes Jahr und jeden einzelnen Wirtschaftsbereich vorsieht, sowie das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen.

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Berlin. Das Bundeskabinett hat das bis zuletzt umstrittene Klimapaket verabschiedet. Dabei geht es zum einen um konkrete Vorhaben, mit denen Deutschland seine Klimaziele für das Jahr 2030 erreichen will – das sogenannte Klimaschutzprogramm. Zum anderen legt die Regierung mit dem am Mittwoch verabschiedeten Bundes-Klimaschutzgesetz fest, wie die Maßnahmen im Kampf gegen die Erderwärmung umgesetzt und überwacht werden sollen. Der Bundestag muss ihm noch zustimmen. Weitere Vorhaben, etwa zur Erhöhung der Luftverkehrssteuer, sollen in den nächsten Monaten folgen.

Mit dem geplanten Bundes-Klimaschutzgesetz ist Deutschland das erste Land, das sich einen derart verbindlichen Fahrplan in Richtung Treibhausgasneutralität gibt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) lobte die Beschlüsse vor der Verabschiedung im ZDF-„Morgenmagazin“. „Es wird jetzt so sein: Jeder einzelne Bereich hat ein Ziel, diese Ziele werden kontrolliert und wir werden das alles so machen, dass es für die Menschen planbar ist. Man weiß, wie das in den nächsten Jahren vorwärts geht, aber auch niemand überlastet wird“, sagte sie.

Gesetz schreibt konkrete Sektorziele vor

Deutschland will seinen Ausstoß an klimaschädlichen Treibhausgasen bis 2030 um 55 Prozent reduzieren im Vergleich zu 1990. Bis Mitte des Jahrhunderts soll die Bundesrepublik weitgehend klimaneutral werden, also unter dem Strich keine klimaschädlichen Treibhausgase mehr ausstoßen. Das Gesetz regelt zum Beispiel, dass einzelne Minister für die Erreichung jährlicher Klimaschutzziele in ihrem Bereich verantwortlich sind. Das Bundes-Klimaschutzgesetz sieht auch Bußgelder bis zu 50.000 Euro vor, wenn gegen die staatlichen Vorgaben zur Ermittlung und die Mitteilung der Emissionsdaten verstoßen wird.

Es schreibt verbindlich vor, wie viel CO2 jeder Bereich pro Jahr ausstoßen darf. Dafür gelten bestimmte Sektorziele für jedes Jahr zwischen 2020 und 2030. Zugleich soll jedes Jahr überwacht werden, ob ein Bereich zu viel CO2 ausstößt – und zwar vom Umweltbundesamt und einem unabhängigen Expertenrat. In dem Fall, dass ein Bereich vom Reduktionspfad abweicht, verpflichtet das Gesetz die verantwortlichen Ministerien zu sofortigen Maßnahmen. Der Kabinettsentwurf sieht auch vor, dass die Bundesregierung 2025 weitere jährliche Einsparziele für das Treibhausgas CO2 für die Zeit nach dem Jahr 2030 festlegt.

Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch zudem das geplante Klimaschutzprogramm 2030. Es beruht auf den Eckpunkten, die das Klimakabinett am 20. September beschlossen hatte, ist allerdings ausführlicher. Das Klimaschutzprogramm 2030 enthält zahlreiche umfassende Maßnahmen, die noch in diesem Jahr per Kabinettsbeschluss auf den Weg gebracht werden sollen. Vereinbart wurde zugleich, die Klimaschutzwirkung des Programms von zwei unabhängigen Gutachtern bewerten zu lassen. Die Ergebnisse der Gutachten werden anschließend veröffentlicht.

Kritik kommt aus der Opposition

Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter nannte das Paket am Mittwoch in Berlin „unwirksam, unkonkret und unsozial“. Es bleibe weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Die vorgeschlagene CO2-Bepreisung sei viel zu niedrig und zudem sozial ungerecht. „Die Koalition verspielt eine historische Chance“, stellte Hofreiter fest.

Auch Linksfraktionschef Dietmar Bartsch bescheinigte der Regierung eine „ineffektive und unsoziale“ Klimapolitik. „Diese Bundesregierung will und kann auch in der Klimapolitik nichts. Stattdessen werden Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen für diese verfehlte Klimapolitik die Zeche zu zahlen haben“, sagte Bartsch.

FDP-Fraktionsvize Frank Sitta erklärte die Klimaschutzpolitik der Regierung für „gescheitert“. Es fehle an einem Gesamtkonzept, zudem bleibe die Effizienz der „zahllosen und teils unnötig teuren Einzelmaßnahmen mehr als fraglich“. (dpa/ag)

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