Die EU-Kommission hat Italien ein letztes Mal ermahnt, das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 29. Januar 1998 umzusetzen und die 1992 gewährten rechtswidrigen staatlichen Beihilfen von den einheimischen Straßengütertransporteuren zurück zu fordern. Die italienische Regierung hatte ihnen als Ausgleich für extrem hohe Dieselpreise Steuersubventionen von umgerechnet rund 280 Millionen Mark genehmigt, die Brüssel bereits im Juni 1993 für illegal erklärte. Ein erstes Mahnschreiben vom November vorigen Jahres ignorierte Rom. Nun ist innerhalb von zwei Monaten eine Antwort auf die "mit Gründen versehene Stellungnahme" der Kommission fällig. Bei erneuter Weigerung oder unbefriedigender Reaktion will die EU-Behörde Italien ein zweites Mal verklagen - diesmal nach Artikel 228 des EU-Vertrages wegen Nichtbeachtung eines EuGH-Urteils. (vr/dw)
Italien droht zweite Klage zu staatlichen Beihilfen
Regierung in Rom bewilligte Steuersubventionen als Ausgleich für hohe Dieselpreise