Trotz einer Anrufung der EU-Kommission durch das europäische Transportgewerbe und das deutsche Bundesverkehrsministerium hat die Tiroler Landesregierung ein erweitertes Nachtfahrverbot für Nutzfahrzeuge auf der Inntal-Autobahn (A 12) verordnet. Seit dem 1. Oktober ist es auf einem fast 50 Kilometer langen Abschnitt dieser wichtigen Transitstrecke in Kraft, nämlich zwischen Kundl und Hall. Von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens greift das Verbot für Lkw, Sattelkraftfahrzeuge und Züge über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Lärmarme Kfz sind – anders als bisher – von dem vorerst bis zum 31. März 2003 verhängten Verbot nicht ausgenommen. Freie Nachtfahrt winkt im wesentlichen nur noch Pannenhilfe- und Abschleppdiensten sowie Fahrzeugen mit leicht verderblichen Lebensmitteln, Zeitungen bzw. Zeitschriften und dringend benötigten medizinischen Hilfsgütern. Erfüllt ein Lkw mit seinem Stickoxid-Ausstoß die Vorgabe der Schadstoffstufe Euro 4, ist er ebenfalls freigestellt. Doch solche Kfz gibt es praktisch noch nicht. Mit Umweltschutz-Aspekten begründen die Tiroler ihr Vorgehen. Ob es vorrangige europäische Rechtsvorschriften verletzt, hat jetzt die EU-Kommission zu prüfen. (tp/uki)
Inntal-Autobahn für Nachtfahrten gesperrt
Tiroler Landesregierung verhängt Fahrverbot von 22 bis 5 Uhr für Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht.