Man wolle an allen Verkehrsprojekten festhalten, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) vorgesehen sind – solange dafür genügend Geld zur Verfügung steht, schreibt die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (im Bundestag. Für die in den drei aus dem BVWP entwickelten Bedarfsplänen enthaltenen Vorhaben habe der Bundestag mit Beschluss der Ausbaugesetze einen Bedarf gesetzlich festgestellt, heißt es in der Antwort. „Bis zu etwaigen Anpassungen durch den Gesetzgeber gelten die aktuellen Bedarfspläne fort und setzen den Rahmen, die Vorhaben im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu realisieren“, so die Bundesregierung.
Für die Frage der Unionsfraktion, ob die im Koalitionsvertrag vereinbarte Abstimmung über die laufenden Projekte im BVWP 2030 innerhalb der Bundesregierung bereits begonnen hat, sieht sich die Regierung als „der falsche Ansprechpartner“. Die im Koalitionsvertrag enthaltene Aussage zur „gemeinsamen Abstimmung über die laufenden Projekte“ richte sich an die die Regierung tragenden Fraktionen, schreibt die Regierung. „Weder zum Verfahrensstand noch zum Zeitplan können mithin Aussagen seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) getroffen werden“, heißt es weiter.
Laut Bundesregierung ist vorgesehen, den nächsten Investitionsrahmenplan (IRP) nach Abschluss der laufenden Bedarfsplanüberprüfung (BPÜ) für den Betrachtungszeitraum 2025 bis 2029 aufzustellen, um deren Ergebnisse berücksichtigen zu können. Die Vorbereitungen zur Erarbeitung des IRP hätten begonnen.
Darüber hinaus würde die gemäß Finanzplanung des Bundes voraussichtlich verfügbaren Haushaltsmittel eine wesentliche Grundlage für die Aufstellung der Projektlisten beziehungsweise der Planungen bilden. Für alle „neu zu beginnenden Vorhaben“ der kommenden Planung werden der Bundesregierung zufolge aktualisierte Nutzen-Kosten-Berechnungen nach BVWP-Methodik durchgeführt, „unter Verwendung aktualisierter Kosten- und Wertansätze sowie eines aktualisierten Verkehrsmengengerüstes“.