HPA geht gegen Korruption vor

10.07.2009 14:28 Uhr
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Hamburger Hafenverwaltung zieht Konsequenzen aus dem Korruptionsskandal
© Foto: Eckhard-Herbert Arndt

Aufsichtsrat der Hamburg Port Authority billigt Anti-Korruptionskonzept

Hamburg. Jens Meier, Vorsitzender der Geschäftsführung der Hamburg Port Authority (HPA), will die Hafenverwaltung so immun wie möglich gegen Korruption machen. Er zieht damit die Konsequenzen aus den jetzt in die Öffentlichkeit gelangten Informationen über einen handfesten Korruptionsskandal der HPA, die im Oktober 2005 aus dem Amt für Strom und Hafenbau hervorging. Das unter Meiers Federführung entwickelte „Programm zur Korruptions-Prävention“ wurde auf der Aufsichtsratssitzung am Donnerstag gebilligt. Zu den zentralen Programminhalten gehört unter anderem, dass der Kreis derjenigen, die Rechnungen abzeichnen dürfen, erheblich verkleinert wurde. Bis zu Beginn der HPA-Ära konnten Aufträge bis zu einem Wert von 10.000 Euro von einem großen Mitarbeiterkreis abgezeichnet werden. Die jetzt bekannt gewordenen Korruptionsfälle, in denen die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt, stammen übrigens allesamt noch aus der Amt-für-Strom-und Hafenbau-Ära. Es geht um den Zeitraum 2002 bis 2004. Inzwischen gilt bei der HPA beim Abzeichnen von Aufträgen und Rechnungen das „Sechs-Augen-Prinzip“ in einem vierstufigen Verfahren, berichtete HPA-Sprecherin Karin Lengenfelder der VerkehrsRundschau. „Die Maschen des internen Kontrollnetzes sind jetzt noch enger geknüpft worden“, ergänzte sie. Umfassend gestärkt wurde auch die Innenrevision, die unter der Leitung von Hannes Schrank steht. Schrank, seit Oktober 2008 an Bord der HPA, berichtet direkt an die Geschäftsführung. Zudem wurde in der Hafenverwaltung eine eigene Anti-Korruptionsstelle eingerichtet. Zum Vorbeugeprogramm gehört auch, dass die Mitarbeiter der HPA an speziellen Anti-Korruptions-Seminaren teilnehmen müssen. Der Aufsichtsrat erteilte zudem grünes Licht dafür, dass die HPA-Geschäftsführung gegen die in den Korruptionsskandal verwickelten Firmen Schadensersatzforderungen geltend machen können. (eha)

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