Stalking im Betrieb: Diese Pflichten haben Arbeitgeber

10.09.2026 11:03 Uhr
Stalking im Betrieb: Diese Pflichten haben Arbeitgeber
Kommen Mitarbeitende wegen eines Stalkingvorfalls auf das Unternehmen zu, sollten HR-Verantwortliche zuhören und reagieren
©Foto: Fizkes/stock.adobe.com (Symbolfoto mit Fotomodellen)

Unternehmen sind verpflichtet, Stalking am Arbeitsplatz entgegenzutreten. Sonst können sie mit Haftungsansprüchen konfrontiert werden. Was sie rechtlich beachten sollten.

Stalking und Belästigungen am Arbeitsplatz sind nicht nur ein zwischenmenschliches Problem, sondern können für Unternehmen rechtliche und finanzielle Folgen haben. Arbeitgeber sind verpflichtet, Beschäftigte vor sexuellen und sonstigen Belästigungen zu schützen und bei entsprechenden Vorfällen konsequent einzugreifen. Unterlassen sie dies, drohen Schadensersatzansprüche und weitere arbeitsrechtliche Konsequenzen. Der Beitrag erläutert, welche Schutzpflichten Unternehmen haben, wann eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein kann und wie Betriebe ein sicheres Arbeitsumfeld schaffen.
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