Wiesbaden. Der Gang zum Bundesverwaltungsgericht wegen der Zahl der Nachtflüge am Frankfurter Flughafen bleibt im hessischen Landtag umstritten. SPD und Grünen fanden am Dienstag bei einer Sondersitzung in Wiesbaden keine Mehrheit für ihre Forderung, Verkehrsminister Dieter Posch (FDP) solle die Revision gegen ein Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes (VGH) zurücknehmen. Der VGH hält nur eine Zahl von „annähernd null“ Flügen für möglich statt der im Baurecht vorgesehenen 17. Ministerpräsident Roland Koch (CDU), Posch sowie CDU und FDP beharrten darauf, nur eine höchstrichterliche Entscheidung gebe ausreichende Rechtssicherheit. SPD, Grüne und Linke verwiesen dagegen auf das Ausgleichsverfahren als Grundlage für den Flughafenausbau (Mediation), das einen Ausbau nur bei einem Nachtflugverbot wollte. Viele Jahre lang hätten auch CDU und FDP diesem Ziel immer wieder zugestimmt; ein Abweichen wäre ein Wortbruch. Direkt nach ihrer Abstimmungsniederlage begann die SPD, Unterschriften für ein Nachtflugverbot zu sammeln. Posch maß dem Streit über die Nachtflüge bundesweite Bedeutung zu. Es gehe es um die grundsätzliche Frage, ob ein Landesentwicklungsplan Bundesrecht binden darf. Damit gehe es auch um die Frage, „ob wir in Deutschland in den nächsten Jahren wichtige Infrastrukturprojekte schnell realisieren können“. Ein Spruch der Bundesrichter helfe zudem, zwei Jahre in dem Verfahren zu sparen. Die neue Landebahn am Frankfurter Flughafen soll im Herbst 2011 in Betrieb genommen werden. Schäfer-Gümbel: Vorwürfe an Verkehrsminister Posch Der SPD-Fraktionsvorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel warf Posch vor, „Nebel zu werfen“. „Niemand zwingt Sie zur Revision. Das Argument der Rechtssicherheit ist an den Haaren herbeigezogen.“ Zehn Jahre lang sei versprochen worden, der Flughafen werde nur bei einem gleichzeitigen Nachtflugverbot ausgebaut, erklärte der Sozialdemokrat und zitierte den FDP-Landesvorsitzenden Jörg-Uwe Hahn mit einer Aussage von 2007: „Wer den Ausbau will, der ist auch für das Nachtflugverbot“. Schäfer-Gümbel kam zu dem Schluss: „Im Kern glaube ich, dass Sie die Nachtruhe überhaupt nicht mehr wollen“. Der Grünen-Fraktionschef Tarek Al-Wazir wertete die Debatte als Beleg dafür, dass Regierung, CDU und FDP von vorn herein kein uneingeschränktes Nachtflugverbot wollten. Damit gehe es auch um die Glaubwürdigkeit von Koch: „Wer soll Ihnen denn noch irgendwann etwas glauben“, fragte Al-Wazir. Angesichts der Bemühungen der Mediatoren um einen Ausgleich zwischen Ausbau und Belastung der Bevölkerung meinte er: „Man müsste sich für Sie fremdschämen“. Wie Al-Wazir und Schäfer-Gümbel forderte auch der Linken-Abgeordnete Hermann Schaus, auf die Revision zu verzichten. Der VGH habe gezeigt, dass das ursprüngliche Nachtflugverbot möglich sei. Koch sieht nur Richterspruch als eindeutige Regelung Koch betonte dagegen, eine juristisch nicht angreifbare Regelung sei nur nach einem Spruch der Leipziger Richter möglich. „Das Bundesverwaltungsgericht ist das Maß der Dinge. Und deshalb müssen wir so schnell wie möglich dort eine Entscheidung herkriegen“. Zum Vorwurf des Wortbruchs sagte er, CDU und FDP hätten kurz vor der Landtagswahl 2008 gesagt, ein uneingeschränktes Nachtflugverbot sei nicht möglich. Dennoch habe die CDU alle Direktmandate im Einzugsgebiet des Flughafens gewonnen. Im übrigen sei schon viel erreicht worden: Den Poststern, zu dem sich früher nachts Flugzeuge mit Postfracht trafen, gebe es nicht mehr, betonte der Ministerpräsident. Gleiches gelte für Flüge der lauten Galaxy-Transporter der US-Streitkräfte. Künftig gehe es nur noch um die Frage, ob es statt derzeit 50 nur noch 17 oder noch weniger Flüge gebe. Ein völliges Nachtflugverbot hält der CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Christean Wagner, rechtlich nicht für möglich. Wagner verwies auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts. Danach dürfe kein Flugverbot für die gesamte Nacht verhängt werden, wenn es den Bedarf für nächtliche Flüge gebe und ein absolutes Verbot die Funktionsfähigkeit des Flughafens gefährde. Aus Sicht des FDP- Abgeordneten Wolfgang Greilich würde der Verzicht auf eine Revision eine Ergänzung des Baurechts erfordern, die wiederum juristisch angefochten werden könnte. Er betonte wie Posch, die Revision sei keine politische, sondern eine juristische Entscheidung. Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) lehnt ein generelles Verbot von Nachtflügen am Frankfurter Flughafen ab. „Für die deutsche Wirtschaft sind Nachtflüge am Frankfurter Flughafen unverzichtbar“, erklärte BDI-Hauptgeschäftsführer Werner Schnappauf angesichts der Landtagsdebatte. „Wenn am größten Frachtflughafen Europas nachts die Lichter ausgemacht werden, wird die deutsche Wirtschaft für sechs Stunden vom Zeitzonen übergreifenden Welthandel abgekoppelt, was Jobs gefährdet.“ (dpa)
Hessen: Heftiger Streit im Landtag über Nachtflüge
Sondersitzung in Wiesbaden: Keine Mehrheit für Revisions-Rücknahmeforderungen der SPD und Grünen / CDU/FDP beharren auf höchstrichterliche Entscheidung