Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag das Verfahren im Streit um die geplante Vertiefung der Weser ausgesetzt. Die Auseinandersetzung ist damit weiterhin nicht entschieden. Der Europäische Gerichtshof solle offene Fragen klären, vor allem zum Zustand von Oberflächengewässern, sagten die Richter. Außerdem wiesen sie darauf hin, dass sie Bedenken gegen das Planfeststellungsverfahren haben.
Der Umweltverband BUND hatte gegen die Planungen geklagt, nach denen die Wasserstraße für größere Containerschiffe unabhängig von den Gezeiten schiffbar gemacht werden soll. Die Richter hatten bereits bei der mündlichen Verhandlung im Mai kritisiert, dass das Verfahren für die Ausbaggerung der Außen- und Unterweser nicht in drei Abschnitte unterteilt wurde.
Das Deutsche Seeverladerkomitee im Bundesverband der Deutschen Industrie sieht in der Klage von Umweltschützern gegen die Weservertiefung eine unnötige Verzögerung. „Wer mit Verbandsklagen gegen politisch legitimierte Ausbaumaßnahmen vorgeht und diese immer weiter blockiert, muss sich daher nach seiner Verantwortung für die Entwicklung des Seeverkehrs und für Arbeitsplätze in Deutschland fragen lassen”, teilte der Vorsitzende des Komitees, Rüdiger Grigoleit, am Donnerstag in Berlin mit. (dpa)