Die von der Bundesregierung geplante Verlängerung des Briefmonopols der Deutschen Post AG über das Jahr 2002 ist nach Ansicht des Rechtswissenschaftlers Rupert Scholz verfassungswidrig. Zudem sei die von Bundeswirtschaftsminister Werner Müller angekündigte Änderung des Postgesetzes im Bundesrat zustimmungspflichtig, sagte Scholz bei der Vorstellung des für den Bundesverband Internationaler Express- und Kurierdienste (Biek) erstellten Gutachtens. Die stockende Liberalisierung der Postdienste in der EU und damit ein Verstoß gegen eine EU-Norm rechtfertigten keine nationale Verlängerung des Monopols der Post, der exklusive Lizenzrechte nur für eine einmalige Übergangszeit erteilt worden seien. Da Konkurrenten der Post mit Blick auf die Aufgabe des Monopols bereits investiert hätten, werde auch gegen den Grundsatz des Vertrauensschutzes verstoßen, argumentierte Scholz, der Wert darauf legte, das Gutachten nicht als CDU-Politiker verfaßt zu haben. Der Biek-Vorsitzende Ralf Wojtek stellte eine Klage vor dem Verfassungsgericht in Aussicht. (vr/jök)
Gutachten: Verlängerung des Briefmonopols verfassungswidrig
Biek stellt Gang nach Karlsruhe in Aussicht