Berlin. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zu einer stärkeren Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Planung von Großvorhaben hat während einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsinnenausschusses unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. Die Regierung verfolgt mit der Initiative das Ziel, „durch die Einführung einer frühen Öffentlichkeitsbeteiligung die Planung von Vorhaben zu optimieren, Transparenz zu schaffen und damit die Akzeptanz von genehmigungs- und Planfeststellungsentscheidungen zu fördern“. Der Richter am Bundesverwaltungsgericht, Ulf Domgörgen, sprach hinsichtlich der Öffentlichkeitsbeteiligung von einer „sehr schmalen und unverbindlichen Regelung“.
Ähnlich äußerte sich der Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Tilmann Heuser. Der Frankfurter Rechtsanwalt Matthias Möller-Meinecke kritisierte insbesondere, dass der Bauträger nicht verpflichtet werde, die Öffentlichkeit einzubeziehen. Deren Beteiligung dürfe nicht „der Freiwilligkeit überlassen werden“.
Dagegen begrüßte Ulrich Ramsauer, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Hamburg, den Regierungsvorschlag als „durchaus gelungen“. Er vermeide bürokratischen Aufwand. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hält den Gesetzentwurf für transparent. „Damit wird das Verständnis für dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur gefördert“, betonte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in einer Presseerklärung. Der Innenexperte der FDP-Fraktion, Manuel Höferlin, betonte, künftig würden Informationen über Planungsverfahren im Internet veröffentlicht. Dies sei ein weiterer Schritt zu einer transparenten, modernen Verwaltung. (jök)