Die Benutzung von Radarwarngeräten in Kraftfahrzeugen steht vom 1. März 2002 an unter Strafe. Auch das betriebsbereite Mitführen ist strafbar. Verboten sind Warngeräte, die polizeiliche Geschwindigkeitskontrollen der Polizei anzeigen oder stören, bereits seit Januar. Wer künftig dabei erwischt wird, muss ein Bußgeld von 75 Euro zahlen. Zudem bekommt er vier Punkte im Flensburger Verkehrssünderregister. (tw/dpa)
Frühwarnung unter Strafe
Benutzung von Radarwarngeräten wird künftig bestraft. Ab dem 1. März drohen neue Bußgelder.