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Freigabe der Stuttgart-21-Baustelle ungewiss

03.01.2012 10:02 Uhr
Freigabe der Stuttgart-21-Baustelle ungewiss
Der geschützte Juchtenkäfer sorgt für Verzögerungen auf der Stuttgart-21-Baustelle
© Foto: dapd/Michael Latz

Eisenbahn-Bundesamt fordert von der Deutschen Bahn das Umsetzen von Umweltmaßnahmen

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Stuttgart. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) lässt die Deutsche Bahn kurz vor dem geplanten Beginn der nächsten Arbeiten am Stuttgarter Hauptbahnhof unter anderem wegen des Juchtenkäfers zappeln. Wie die „Stuttgarter Nachrichten" berichten, hat die Aufsichtsbehörde der Bahn bereits am 5. Oktober 2010 unter Androhung eines Zwangsgeldes in Höhe von 250.000 Euro Baumfällarbeiten im Schlossgarten für das Milliarden-Projekt Stuttgart 21 verboten.

In dem achtseitigen Schreiben, das der Zeitung vorliegt, wird von der Bahn eine „Maßnahmenplanung zur Vermeidung von Schädigungen des Juchtenkäfers" und von Fledermäusen verlangt. Der Konzern habe diese zwar inzwischen vorgelegt, berichtet das Blatt. Das EBA habe aber mitgeteilt: „Die Entscheidung über die Planung hat die Bahn abzuwarten." Derzeit darf die Bahn also keine Bäume für den geplanten Tiefbahnhof fällen.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) erwägt der Zeitung zufolge zudem, auf eine Freigabe des EBA mit einer Klage zu reagieren. Das könnte die Arbeiten erneut aufhalten. Nach bisherigen Planungen sollen ab dem 12. Januar mehr als 90 Bäumen fallen.

Der Forderung von Innenminister Reinhold Gall (SPD) nach einer verpflichtenden Erklärung, dass die Deutsche Bahn tatsächlich bauen darf und ein Polizeieinsatz also rechtmäßig wäre, sei das Unternehmen bis Montag nicht nachgekommen. „Wenn wir den Park räumen, muss auch gleich darin gearbeitet werden, wir können nicht tagelang einen Bauzaun bewachen", sagte ein Sprecher des für den Polizeieinsatz zuständigen Innenministeriums dem Blatt.

Tausende Polizisten sollen die Arbeiter schützen. Dafür hat die Landesregierung den Angaben nach außerplanmäßig vier Millionen Euro bewilligt. Der Staatskonzern habe sich zuversichtlich gezeigt, die Auflagen erfüllen zu können. Das Unternehmen wolle mit den Fällarbeiten bald starten, weil das Naturschutzgesetz diese nur bis Ende Februar zulasse. (dpa) 

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