Frankfurt/Main. Fraport rechnet für Anfang Februar mit dem Baubeginn zur Erweiterung des Frankfurter Flughafens. Das Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH), einen Eilantrag des Umweltverbands BUND gegen den sofortigen Beginn der Bauarbeiten abzulehnen, stimme für weitere VGH-Eilentscheidungen optimistisch. Das sagte der Vize-Vorstandsvorsitzende des Flughafenbetreibers, Stefan Schulte, am Donnerstag in Frankfurt. Fraport gehe davon aus, dass die Eilentscheidungen bis spätestens Anfang Februar gefallen seien. Dann werde mit voller Kraft der Ausbau gestartet. Aus Respekt vor dem Gericht und als Beitrag zur Versachlichung der Diskussion habe Fraport nach Erteilung der Baugenehmigung im Dezember 2007 zunächst darauf verzichtet, die Bauarbeiten zu beginnen, sagte Schulte laut einer Mitteilung. Die Entscheidung, die Beschlüsse des VGH zu den Eilanträgen abzuwarten, gelte weiterhin. Ohne unumkehrbare Tatsachen zu schaffen, seien aber bereits wichtige Voraussetzungen für den Ausbau geschaffen worden. Fraport habe auch schon vor dem Richterspruch mit der Aufforstung von Waldflächen begonnen als Ausgleich für künftige Rodungen im Kelsterbacher Wald, sagte Schulte, der für den Ausbau zuständig ist. So seien bereits mehr als 40.000 Bäume und Sträucher gesetzt worden. „Wir unterstreichen damit unsere Erwartung und unseren Optimismus, dass uns das Gericht grünes Licht für die Erweiterung unseres Flughafens gibt“, sagte der Fraport-Vize. „Gleichzeitig demonstrieren wir unsere Verantwortung, Umweltbeeinträchtigungen im Zusammenhang mit dem Bau der neuen Landebahn zu kompensieren.“ „Wir stärken mit diesem größten privaten Investitionsvorhaben in Europa kurzfristig die Bauindustrie, tragen damit aktiv zur Überwindung der Wirtschaftskrise bei, schaffen Arbeitsplätze am Flughafen und sichern die Wirtschaftskraft der Region, in der 300.000 Menschen vom Flughafen leben.“ Nach Ansicht des VGH genügt die Baugenehmigung voraussichtlich allen umwelt- und naturschutzrechtlichen Aspekten. In der am Mittwoch bekanntgewordenen Entscheidung wiesen Hessens oberste Verwaltungsrichter einen Eilantrag des BUND zurück und ließen die Rodung des Kelsterbacher Waldes zu. Der Planfeststellungsbeschluss verstoße „voraussichtlich gegen keine Rechtsvorschriften“ aus dem Naturschutzrecht, heißt es in der mehr als 220 Seiten starken Begründung. Während der BUND von einer „bitteren Erfahrung“ sprach, begrüßte die Landesregierung den Richterspruch. Noch aus stehen allerdings Entscheidungen zu ähnlichen Klagen mehrerer Kommunen. Weil der BUND mit dem Naturschutz, die Kommunen aber mit den Argumenten Verkehr und Sicherheit argumentierten, ist in diesen Fällen ein anderes Ergebnis möglich. In der Hauptsache soll im Frühsommer entschieden werden, ob der Frankfurter Flughafen wie geplant erweitert werden darf. Der VGH hat für Mitte Juni zehn Tage für die mündliche Verhandlung angekündigt, das endgültige Urteil könnte dann einige Wochen später verkündet werden. (ag)
Fraport rechnet mit baldigem Beginn des Flughafenausbaus
Eilantrag des Umweltverbands BUND vom Verwaltungsgerichtshof abgewiesen