Fraport bestätigt Korruptions-Ermittlungen gegen Vorstände

12.01.2004 17:35 Uhr

Verantwortliche sollen der Fraport Schmiergeld gezahlt haben, um an Millionenaufträge für ein Flughafen-Projekt in Usbekistan zu kommen

Frankfurt/Main. Der Frankfurter Flughafenbetreiber Fraport hat bestätigt, dass die Staatsanwaltschaft gegen zwei ihrer Vorstände wegen Korruptionsverdachts ermittelt. Die Behörde habe aber bisher ihre Verdachtsmomente gegen Vorstandschef Wilhelm Bender und seinen Vertreter Manfred Schölch nicht offen gelegt, sagte Fraport-Sprecher Klaus Busch am Montag. Der Fraport-Vorstand dulde keine Korruption und sei zu keinem Zeitpunkt über die Schmiergeldzahlungen bei einem Flughafen-Projekt in Usbekistan informiert worden. Eine vom Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" genannte Vorstandsvorlage, in der die Zahlungen als "nützliche Aufwendung" genannt sein soll, bezeichnete Busch als "Notiz auf Arbeitsebene". Sie sei nie Bestandteil einer Vorstandsvorlage gewesen. Untersuchungen der Fraport-Revisionsabteilung hätten zweifelsfrei ergeben, dass die Zahlungen ohne Wissen des Vorstands in Eigeninitiative zweier bereits entlassener Sachbearbeiter geleistet worden seien. "Die wollen jetzt die Schuld auf andere schieben." Die fristlos entlassenen Manager hatten gegen ihre Kündigung geklagt und sich auf das Wissen und die Duldung ihrer Praktiken durch ihre Vorgesetzten berufen. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft nannte weiterhin keine Namen der insgesamt elf Beschuldigten in dem Taschkent-Komplex. Die Ermittlungen laufen bereits seit Juni 2002 und waren im Herbst vergangenen Jahres öffentlich geworden. Nach Buschs Angaben sollen die Vorstände vor Weihnachten von dem Verdacht gegen sie erfahren haben. Insgesamt sollen Verantwortliche der Fraport 600.000 Euro Schmiergeld gezahlt haben, um an Millionenaufträge zur Modernisierung des usbekischen Flughafens zu kommen. Bei einem weiteren Auslandsprojekt der Flughafengesellschaft in der philippinischen Hauptstadt Manila prüft die Staatsanwaltschaft noch den Korruptionsverdacht, erklärte Behördensprecher Rainer Schilling. Auf so genannte Auslandsbestechung stehen bis zu fünf Jahre Haft. Ein entsprechender Tatbestand ist 1999 eingeführt worden. (vr/ak)

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