Schon seit September letzten Jahres verlangen die französischen Behörden ein neues Papier (Journal Officiel, 2.9.1999), auf dem der Arbeitgeber des Lkw-Fahrers ausweisen muss, welcher Art das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen ist. Die "Attestation d’Emploi" (dt. Beschäftigungsnachweis) muss im Fahrzeug mitgeführt werden. Die inoffiziell als "Anti-Willi-Betz-Maßnahme" (VR35/00) bezeichnete zusätzliche Auflage war bisher jedoch noch kaum bekannt geworden, weil Paris zunächst den Ausgang der parallel auf EU-Ebene laufenden Bemühungen mit gleicher Zielsetzung abwartet, vermutet Christian Rose vom Transportverband Unostra. Die Bestimmung sei aber rechtskräftig und gelte auch für ausländische Transportunternehmen, sagte er gegenüber der Verkehrs-Rundschau. Die Bußgelder für Verstöße lägen bei maximal knapp 3.000 Mark, mindestens jedoch 745 Mark, und seien bei Kontrollen sofort fällig. Anderenfalls werde der Lkw so lange stillgelegt, bis das Bußgeld beglichen sei.
Frankreich verlangt zusätzliche Begleitpapiere
Die "Attestation d’Emploi" ist ein Vorgriff auf eine EU-weit geplante Regelung