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Frankreich geht gegen Scheinselbständigkeit vor

01.09.2000 12:42 Uhr

Von dem Gesetz zur Mindest-Solidität sind auch Selbstfahrende Unternehmer betroffen.

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Das Anfang September in Kraft tretende Gesetz zur Gewährleistung einer finanziellen Mindest-Solidität von Straßen-Gütertransporteuren gilt auch für Unternehmen, die ausschließlich Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht betreiben. Damit will Transportminister Jean-Claude Gayssot den oft als ausbeuterische Schattenwirtschaft bezeichneten Bereich der Ein-Mann- bzw. Minibetriebe stärker kontrollieren. Sie waren in der Vergangenheit häufig als scheinselbständig entlarvt worden. Viele der Kleinunternehmen werden aufgrund der neuen Gesetzgebung nicht mehr existieren können, erklärte der im Tarnsportverband FNTR für internationale Angelegenheiten zuständige Delegierte Stephane Levesque in Paris gegenüber der Verkehrs-Rundschau. Sie litten seit jeher unter Eigenmittelmangel. Gayssot hat seit seinem Amtsantritt immer wieder die Absicht betont, Grauzonen im Straßentransportbereich abschaffen und denselben sozial aufwerten zu wollen.

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