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Frankfurter Flughafenausbau genehmigt

18.12.2007 15:02 Uhr
Frankfurter Flughafenausbau genehmigt
Ausbau des Frankfurter Flughafens ist genehmigt (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Eine vierte Piste und ein drittes Terminal werden gebaut; Nachtflugverbot wird gelockert

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Wiesbaden. Hessen genehmigt den Ausbau des Frankfurter Flughafens und duldet dabei Ausnahmen beim versprochenen Nachtflugverbot. Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) unterzeichnete heute in Wiesbaden den Planfeststellungsbeschluss für eine vierte Piste und ein drittes Terminal. Die seit zehn Jahren umstrittene Vier-Milliarden-Euro-Investition soll Deutschlands einzigen Weltflughafen in der Spitzengruppe der acht bedeutendsten internationalen Drehkreuze halten. Anrainerkommunen und Naturschützer haben bereits Klagen angekündigt. Hessens SPD-Chefin Andrea Ypsilanti warf der Landesregierung Wortbruch beim Nachtflugverbot vor. Als entscheidende Rechtfertigung des Vorhabens nannte Rhiel die Aussicht auf 40.000 neue Arbeitsplätze, die nach vorsichtiger Kalkulation bis 2020 entstehen könnten. Rechne man weitere Effekte hinzu, komme man sogar auf 100.000 Stellen aller Qualifikationsstufen: „Ich halte diese Zahlen für sehr plausibel. … Es wäre völlig unverantwortlich, die Chance auf einen solch hohen Arbeitsplatzzuwachs verstreichen zu lassen.“ Ohne den Ausbau drohe Frankfurt der Verlust seiner Drehkreuz-Funktion. Die neue Landebahn soll die Kapazität von derzeit knapp 500.000 auf gut 700.000 Starts und Landungen pro Jahr steigern. Damit könnte der Flughafen im Jahr 2020 rund 88,6 Millionen Passagiere bewältigen; 2006 waren es 52,8 Millionen. Der Frachtumschlag soll um rund 50 Prozent auf 3,2 Millionen Tonnen wachsen. Der Flughafenbetreiber Fraport will nach Angaben seines Vorstandschefs Wilhelm Bender im Frühjahr 2009 mit den Bauarbeiten beginnen. Die neue Landebahn könnte dann zum Winterflugplan 2011 in Betrieb gehen. Von diesem Zeitpunkt an gelten auch strenge Einschränkungen für den nächtlichen Flugbetrieb. Das ursprünglich angekündigte - und von Fraport beantragte - völlige Verbot geplanter Starts und Landungen zwischen 23.00 und 5.00 Uhr wird es jedoch nicht geben. Vor allem mit Rücksicht auf den Frachtverkehr sind in diesem Zeitraum künftig im Schnitt 17 Flugbewegungen pro Nacht möglich, allerdings nur auf den drei alten Bahnen. 2006 registrierte das Verkehrsministerium in dieser Zeit durchschnittlich 52 Flüge, davon 41 planmäßige. Rhiel bezeichnete die neue Regelung als spürbare Verbesserung und als „rechtssicheres Nachtflugverbot“. Ohne die Ausnahmen bestehe die Gefahr, dass die Genehmigung - und mit ihr die Nachtbeschränkungen - vor Gericht scheiterten. Laut Prognose wird sich der Fluglärm tagsüber bis 2020 so erhöhen, dass rund 41.500 Menschen Anspruch auf passiven Schallschutz (etwa Isolierfenster) erhalten. Rhiel ordnete Sofortvollzug an, so dass Fraport unverzüglich beginnen könnte. Für die Erweiterung des Geländes sollen allein 282 Hektar Wald gerodet werden. Fraport-Chef Bender kündigt jedoch an, nicht ohne positives Signal des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zu beginnen. Dort können die Gegner des Ausbaus Eilanträge gegen den Sofortvollzug stellen und später Klagen gegen das gesamte Projekt einreichen. Zweite und letzte Instanz ist das Bundesverwaltungsgericht. Der Umweltverband BUND kündigte umgehend eine Klage an. Er kritisierte die Zunahme der Lärmbelastung und eine „völlige Ignoranz gegenüber dem Klimaschutz“. Auch mehrere Kommunen wollen das Vorhaben noch juristisch stoppen. SPD-Spitzenkandidatin Ypsilanti bekannte sich zum Ausbau des Flughafens, will aber nach Möglichkeiten suchen, im Falle eines Siegs bei der Landtagswahl am 27. Januar doch noch ein völliges Nachtflugverbot zu erreichen. Sie bestritt heute die juristische Notwendigkeit der Ausnahmen. Der 2515 Seiten zählende Beschluss wird Kommunen, Verbänden und Fraport am 7. Januar zugestellt und am selben Tag im Internet veröffentlicht. Vom Zeitpunkt der Zustellung an haben die Empfänger einen Monat Zeit, um Rechtsmittel einzulegen. Für vom Ausbau betroffene Bürger beginnt diese Frist erst mit dem Ende der 14-tägigen öffentlichen Auslegung, die voraussichtlich am 11. Januar startet. (dpa)

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