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Frankfurter Flughafenausbau auf juristischem Prüfstand

25.03.2008 18:13 Uhr
Flughafen Frankfurt
260 Klagen gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafen (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Der milliardenschwere Ausbau des Frankfurter Flughafens geht in die juristische Feinprüfung

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Frankfurt/Main. Am hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel endete heute die offizielle Frist für die Begründung der Klagen gegen die Baugenehmigung des Frankfurter Flughafens. „Wir haben 260 Klagen registriert und gehen davon aus, dass sie gültig sind“, sagte VGH-Sprecher Harald Pabst. Zahlreiche Kommunen, Anwohner und Fluggesellschaften wollen den Planfeststellungsbeschluss kippen oder verändern lassen. Die Richter müssen nun die oftmals mehrere hundert Seiten umfassenden Schriftsätze auswerten. Das Urteil wird für Anfang 2009 erwartet. Nach Angaben des Gerichts kommen 30 der 260 Klagen von Kommunen und zwölf von Fluggesellschaften. Auch die Stadt Mainz hatte eine Klage angekündigt. Zudem lägen 17 Eilanträge vor. Das Verfahren sei aufwendig: Die Klagebegründungen gingen nun an das Wirtschaftsministerium und an die Fraport zur Stellungnahme. „Auf diese Antworten werden dann die Kläger wieder reagieren können, um wirklich allen Beteiligten und allen Argumenten Gehör zu schenken“, sagte der Sprecher. Die Deutsche Lufthansa wehrt sich vor allem gegen die geplante Begrenzung der Nachtflüge auf 17 Starts und Landungen zwischen 23.00 und 05.00 Uhr. Die vom hessischen Wirtschaftsministerium in der Ausbaugenehmigung verfügten Betriebseinschränkungen gefährdeten das Wachstumspotenzial und die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens, sagte ein Sprecher. Er bestritt den Vorwurf des Flughafenbetreibers Fraport, die Klage gefährde den pünktlichen Ausbau bis 2011. Die Lufthansa moniert in ihrer mehr als 100 Seiten langen Klageschrift unter anderem, es sei ungeklärt, wer über die Vergabe der nächtlichen Start- und Landerechte entscheide und nach welchen Regeln dies erfolge. Ein anderer Kritikpunkt sind Einschränkungen bei Triebwerksprobeläufen, die bereits mit dem Winterflugplan 2009/2010 gelten sollen. Diese sollen vor 6.00 Uhr morgens nur noch in speziellen Vorrichtungen erlaubt sein, die derzeit aber nicht existieren. Dadurch könnten die nachts gewarteten Maschinen dann nicht mehr so früh in den Einsatz gehen. Bereits vergangene Woche hatten mehrere Umweltorganisationen, Kommunen und Fluggesellschaften ihre Klagegründe vorgestellt. So will der BUND zum Beispiel die Rodung von Bäumen im Kelsterbacher Wald nicht hinnehmen. Die Stadt Raunheim kritisiert unter anderem die Lärmbelastung. Offenbach beklagt einen massiven Eingriff in seine Planungshoheit, die schließlich eine grundgesetzlich garantierte Kompetenz der Kommunen sei. Der Ferienflieger Condor und die TUI wollen nicht hinnehmen, dass Frachtflüge nachts bevorzugt behandelt werden sollen. Die Stadt Frankfurt verlangt dagegen ein absolutes Nachtflugverbot. Die Stadt Mainz sieht nach früheren Angaben ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht und ihre Planungshoheit verletzt, etwa bei der Ausweisung von Wohngebieten. Der Ausbau des Frankfurter Flughafens um eine vierte Piste und ein drittes Terminal ist eines der größten Infrastrukturprojekte in Deutschland. Fraport will dafür vier Milliarden Euro investieren. Die Kapazität des Flughafens soll bis zum Jahr 2020 von derzeit rund 80 auf bis zu 120 Flugbewegungen pro Stunde steigen. Vergangenes Jahr zählte der Flughafen 54,1 Millionen Passagiere. (dpa)

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