Seit Jahresbeginn müssen bilanzierende Firmen ihren Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Allerdings wird es nicht beanstandet, wenn diese die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung für 2012 noch in Papierform an die Finanzverwaltung verschicken:
Hat Ihr Unternehmen die Bilanz bereits elektronisch übermittelt?
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