Berlin. Einen Monat vor Einführung der Umweltzonen in großen Städten hat der Bundesrat der Kennzeichnungsverordnung zugestimmt, die die Vergabe von Schadstoffplaketten und das Befahren dieser Zonen für Nutzfahrzeuge regelt. Damit können Transporter, LKW und Busse mit Dieselrußfiltern ausgestattet werden und eine Schadstoffplakette erhalten, die für das Einfahren in Umweltzonen ab 1. Januar 2008 erforderlich wird. Für PKW waren die neuen Bestimmungen bereits im April in Kraft getreten. Die Verordnung sieht auch Ausnahmen für ältere LKW vor, die nicht mit einem Filter nachgerüstet worden sind. So kann die zuständige Ordnungsbehörde, in unaufschiebbaren Fällen auch die Polizei, zum Beispiel Anlieger oder Handwerker vom Fahrverbot bei öffentlichen oder Individualinteressen befreien. Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) rügte, die Verordnung sei viel zu spät verabschiedet worden. (jök)
Filternachrüstung für LKW geregelt
Bundesrat stimmt Verordnung zu: Kennzeichnung von Nutzfahrzeugen für Einfahrt in Umweltzonen geregelt