Feinstaub: Gericht fordert Stuttgart zum Handeln auf

01.06.2005 09:54 Uhr
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© Foto: Verkehrsrundschau online

Richter fordert das Land Baden-Württemberg zu kurzfristigen Maßnahmen zur Senkung der Schadstoffkonzentration auf, Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig

Stuttgart. Gegen zu hohe Feinstaubkonzentration in der Luft müssen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart Aktionspläne zum Schutz der Gesundheit von Bürgern erstellt werden. Das Land Baden-Württemberg müsse kurzfristig Maßnahmen einleiten, die im Ballungsraum Stuttgart zur Senkung des Schadstoffs führen, sagte Richter Karl-Heinz Schlotterbeck gestern bei der bundesweit ersten Klage wegen Feinstaubs. Stuttgart ist damit die erste deutsche Stadt, die etwas gegen Feinstaub tun muss. In der Landeshauptstadt lag die Feinstaub-Konzentration in diesem Jahr bereits an 70 Tagen über dem zulässigen EU-Grenzwert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft, erlaubt sind 35 Tage. Erstmals auf Bundesebene hatten damit zwei Bürger Erfolg mit einer Klage auf staatliche Maßnahmen zur Reduzierung des Schadstoffs. Vertreter des Regierungspräsidiums waren nach eigenen Angaben überrascht vom Ausgang des Verfahrens. Regierungspräsident Udo Andriof und Umweltministerin Tanja Gönner (beide CDU) kündigten rechtliche Schritte an. Das Gericht ließ die Berufung gegen das Urteil vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim zu. Die beiden Kläger hatten den Schutz ihrer Gesundheit geltend gemacht und forderten dafür einen Aktionsplan für den Ballungsraum Stuttgart. Das Land hatte diese Forderung zurückgewiesen, da die Grundstücke der Männer nicht in einem Gefahrengebiet liegen und damit nicht unmittelbar betroffen seien. Die bundesweit erhobenen Messwerte beziehen sich immer auf bestimmte Punkte - zum Beispiel an besonders stark befahrenen Straßen. Richter Schlotterbeck erklärte dazu, dass Bürger trotzdem einen Rechtsanspruch auf einen solchen Plan haben – etwa vor dem Hintergrund, dass der Lebensraum sich nicht allein auf den Wohnort beschränkt. Das Verwaltungsgericht München hatte Ende April den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz eines Bürgers wegen überhöhter Feinstaubwerte abgewiesen. Auch das Berliner Verwaltungsgericht hatte Mitte Mai Eilanträge auf Maßnahmen im Straßenverkehr von mehreren Anwohnern einer stark befahrenen Straße abgelehnt. (dpa)

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