Brüssel. Die EU-Kommission genehmigte Fristverlängerungen zur Einhaltung der EU-Feinstaubgrenzen für die gefährlichen PM-10-Partikel in fünf polnischen Luftqualitätsgebieten. Für die restlichen Regionen sowie alle beantragten Gebiete in Bulgarien und Großbritannien wurde die Zustimmung verweigert. Oft seien nicht einmal ausreichende Daten für eine sachgerechte Entscheidung vorgelegt worden, kritisierte die Kommission. Sie befand über Anträge der drei Länder zu zeitlichen Ausnahmen für den von Dieselfahrzeugen mitverursachten Feinstaub in 97 Gebieten und Ballungsräumen fast immer negativ. Im Vorjahr prüfte sie Anträge von 18 Ländern und entschied, dass 48 Gebiete in Deutschland, Italien, den Niederlanden, Österreich, Polen, Spanien, Tschechien, Ungarn und Zypern die Voraussetzungen für die Sonderregelung erfüllen. Die EU-Richtlinie 2008/50 bietet die Möglichkeit einer befristeten Verlängerung bis Juni 2011. Für Stickstoffdioxid (NO2) und Benzol ist dies bis 2015 möglich. Die Antragsteller müssen allerdings nachweisen, dass sie alles getan haben, um die EU-Zielmarken schnellstens zu erreichen. (dw)
Feinstaub-Fristverlängerungen meist abgelehnt
Die EU-Kommission lässt fünf polnischen Regionen mehr Zeit bei der Einhaltung der Feinstaubgrenzwerte