Stuttgart. Im Betrugsprozess gegen den Reutlinger Spediteur Thomas Betz hat die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von fünf Jahren für den 49-Jährigen gefordert. Zudem plädierte Oberstaatsanwalt Wolfgang Schmid heute vor dem Stuttgarter Landgericht auf eine Geldstrafe von 2,16 Millionen Euro für Betz. Die Forderungen entsprechen einer Verständigung, die der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft im Februar überraschend getroffen hatten. Am Nachmittag sollte die Verteidigung ihre Plädoyers halten.
Betz werden Bestechung und Sozialversicherungsbetrug in Höhe von rund 37 Millionen Euro vorgeworfen. Hintergrund soll der illegale Einsatz osteuropäischer Fahrer auf Strecken innerhalb der EU gewesen sein. „Ein solches Geschäftsgebaren stellt einen Angriff auf den Staat dar“, sagte Schmid. Die Firma Betz habe sich einen eigenen „Staat im Staate“ gebaut und sich ihr eigenes Recht gezimmert.
Der Prozess dauert bereits eineinhalb Jahre. Die Beteiligten quälten sich teilweise mühsam durch Details interner Speditionsabläufe. Die Akten der Ermittler füllten etwa 800 Ordner, mehrere Millionen Datensätze seien ausgewertet worden, sagte Schmid.
Der Oberstaatsanwalt verteidigte die Verständigung zwischen Beschuldigtem und Staatsanwaltschaft. Solche Einigungen seien wichtig, um die Funktionsfähigkeit der Justiz aufrechterhalten zu können. Der Haftbefehl soll nach dem Urteil aufgehoben werden. Betz saß bisher zweieinhalb Jahre in Untersuchungshaft. Teil der Verständigung war auch ein Geständnis des Spediteurs, das er bereits vor Gericht abgelegt hat. „Ich übernehme die volle Verantwortung für das, was geschehen ist. Ich stehe zusammen mit dem Unternehmen für die Konsequenzen ein“, hatte der Spediteur im Prozess erklärt.
Eine weitere Bedingung war, dass offene Forderungen von Sozialversicherungsbehörden, des Finanzamtes Reutlingen und des Zolls in Millionenhöhe beglichen werden. Das sei mittlerweile geschehen, sagte Schmid. Das Unternehmen soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zudem fast 15 Millionen Euro bezahlen, darunter Geldbußen und einen Ausgleich für den wirtschaftlichen Vorteil, den sich die Spedition durch die Straftaten verschafft haben soll. Das Urteil wird für den 17. März erwartet. (dpa)