Ab 1. Januar 2004 soll für Lkw- und Busfahrer in der EU die berufliche Aus- und Weiterbildung obligatorisch werden. Dafür hat die EU-Kommision jetzt einen Richtlinieentwurf vorgelegt. Er sieht für die Grundausbildung drei Kerninhalte vor: rationelles Fahrverhalten, Anwendung der Rechtsvorschriften und Kenntnisse über Gesundheit, Verkehrssicherheit, Dienstleistung und Logistik. Für die Grundausbildung soll es zwei Formen geben: "Mindestausbildung" und "vollständige Ausbildung", die sich durch Dauer und Detailtiefe des vermittelten Wissens unterscheiden. Während die "vollständige Ausbildung" 420 Stunden zählt (12 Wochen à 35 Stunden), umfasst die "Mindestausbildung" nur 210 Stunden (6 Wochen à 35 Stunden). Wer den Fahrerberuf bei Inkrafttreten der Richtlinie bereits ausübt, ist von der Grundausbildung befreit. Er muss sich jedoch alle fünf Jahre einer fünftägigen Weiterbildung unterziehen. Als Nachweis für den erfolgreichen Abschluss der Aus- und Weiterbildung, die im Wohnsitz-Staat zu erfolgen hat, werden Abschlusszeugnis, Befähigungsnachweis oder Teilnahmebestätigung ausgehändigt. Sie werden von allen EU-Ländern anerkannt. Der Ausbildungsgrad wird durch einen Code im Führerschein vermerkt. (vr/dw)
Fahrerausbildung wird EU-weit zur Pflicht
Weiterbildung für Fahrer, die vor Inkrafttreten des Gesetzes im Beruf tätig sind