Seit 2002 ist die Ausbildung für Fahrer von Flurförderzeugen neu geregelt. Der Hamburger Flurförderzeuge-Hersteller Jungheinrich AG bietet seit Oktober 2002 die Ausbildung nach dem neuen Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925 an. Erweitert wurden insbesondere die Anforderungen an die praktische Ausbildung. Mit der Wahrnehmung dieses Ausbildungsangebots schützt sich der Unternehmer vor Regressansprüchen seitens der Berufsgenossen-schaft und der Fahrer. Verbindlich ist die Ausbildung für alle Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand. Nicht betroffen sind also die Bediener so genannter Mitgängergeräte. Die gesamte Ausbildung umfasst jetzt 20 Lerneinheiten à 45 Minuten, davon mindestens zehn Lerneinheiten für den theoretischen Teil. Sie ist also nicht mehr an einem Tag zu absolvieren. Um Ausfälle in den Unternehmen zu minimieren, bietet Jungheinrich eine flexible Planung der Termine. So sind zum Beispiel Schulungen an zwei aufeinanderfolgenden Sonnabenden möglich. Der Ablauf gliedert sich in drei Stufen: 1. Allgemeine Ausbildung mit theoretischer und praktischer Prüfung. 2. Zusatzausbildung mit Abschlussprüfung für spezielle Flurförder-zeuge oder Anbaugeräte. 3. Betriebliche Ausbildung (geräte- und verhaltensbezogen) Geregelt wurden in der neuen BGG 925 auch Details zur Ausstattung der Ausbildungsstätte, der Ausstattung mit Technik und Lernmitteln sowie der Anzahl von Ausbildern und Teilnehmern. So darf im Rahmen der praktischen Ausbildung ein Trainer nie mehr als zwei Fahrer beaufsichtigen. Unternehmer sind zur Durchführung der betrieblichen Ausbildung und zur Ausstellung schriftlicher Fahraufträge verpflichtet. Diese Fahraufträge dürfen erst ausgestellt werden, wenn der Fahrer an allen geforderten Ausbildungsteilen erfolgreich teilgenommen hat.
Fahrerausbildung für Flurförderzeuge
Für die Ausbildung von Fahrpersonal für Flurförderzeuge gelten seit ein paar Monaten neue Vorschriften. Der Gabelstaplerhersteller Jungheinrich bietet hierfür neue zeitlich flexible Ausbildungsmöglichkeiten.