Extrawurst gibt’s nicht

Eine Extrawurst für den Betriebsrat ist nicht erlaubt Die Tätigkeit des Betriebsrats ist grundsätzlich ehrenamtlich. Er erhält dafür kein Extraentgelt, sondern die bisherige Vergütung. Was dabei z...
Eine Extrawurst für den Betriebsrat ist nicht erlaubt Die Tätigkeit des Betriebsrats ist grundsätzlich ehrenamtlich. Er erhält dafür kein Extraentgelt, sondern die bisherige Vergütung. Was dabei z...