Paris. Die Betreibergesellschaft des britisch-französischen Eurotunnels will beim Handelsgericht in Paris Gläubigerschutz beantragen. Ein letzter Kompromissvorschlag zur Überwindung der Schuldenkrise an eine Gläubigergruppe habe am frühen Donnerstagmorgen keine Lösung erbracht, teilte Eurotunnel mit. Das Unternehmen wolle sich deshalb unter den Schutz des Pariser Handelsgerichts stellen. Der Chef des Kanaltunnelbetreibers Jacques Gounon wollte im Laufe des Tages bei Gericht das weitere Verfahren abklären. Unter Gläubigerschutz können die Geschäfte weitergeführt werden. Zugleich kann ein Richter versuchen, zwischen den Parteien ein Einverständnis herbeizuführen. Bis zu einer Entscheidung des Handelsgerichts könnten mehrere Tage vergehen, hieß es in französischen Medien am Donnerstag. Gounon sagte nach Unternehmensangaben, er verstehe nicht, warum Gläubiger wie etwa die Deutsche Bank ihre „unvernünftigen“ Forderungen aufrechterhalten angesichts der Verantwortung gegenüber den 2300 Beschäftigten und den 800.000 Aktionären. Im Mai hatten sich Gläubiger sich zum Verzicht von 54 Prozent ihrer Außenstände in Höhe von rund neun Milliarden Euro aus der Bauzeit des Tunnels bereit erklärt. Die so genannten Nachrangigen Gläubiger, zu denen auch die Deutsche Bank, würde noch deutlich weniger als diese Quote erhalten. Dies lehnen die Nachrangigen Gläubiger ab.
Eurotunnel will Gläubigerschutz in Paris beantragen
Die Betreibergesellschaft des Eurotunnels will beim Handelsgericht in Paris Gläubigerschutz beantragen. Verhandlungen über Umschuldung in der Nacht gescheitert.