Brüssel. Verkehrssünder sollen bei Verstößen im EU-Ausland nicht länger straffrei davonkommen. Ohne Gegenstimmen verabschiedete der Verkehrsausschuss des Europa-Parlaments am Dienstag einen Gesetzesentwurf, der den 27 EU-Staaten die Verfolgung von Regelverstößen ausländischer Fahrer erleichtern soll. Frühere EU- Beschlüsse für „Knöllchen ohne Grenzen“ haben bisher noch keine durchschlagende Wirkung gezeigt. Die Richtlinie, der noch das Gesamtparlament und die Verkehrsminister der 27 EU-Staaten zustimmen müssen, sieht eine leichtere Übermittlung von Halter-Informationen vor. Wenn beispielsweise eine Radarfalle das Kennzeichen eines Rasers geblitzt hat, soll das Heimatland des Autobesitzers die nötigen Angaben übermitteln und gegebenenfalls auch beim Eintreiben der Strafe helfen. Der Ausschuss fügte einige Vorgaben zum Datenschutz hinzu. Der Entwurf umfasst nach Parlamentsangaben vier Verstöße: zu hohes Tempo, Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren ohne Sicherheitsgurt und Nichtbeachtung einer roten Ampel. Die EU-Justizminister hatten vor einigen Jahren eine gegenseitige Amtshilfe bei Geldbußen beschlossen, doch hapert die Umsetzung in den Mitgliedstaaten. Ausländische Fahrer würden bisher seltener bestraft als einheimische Verkehrssünder, beklagte die federführende Abgeordnete Inez Ayala Sender. (dpa)
Europaparlament treibt „Knöllchen ohne Grenzen“ voran
Verkehrssünder sollen bei Verstößen im EU-Ausland nicht länger straffrei davonkommen