Österreich hat mit einer überhöhten Brennermaut gegen EU-Recht verstoßen. Es hat eine "mittelbare Diskriminierung" ausländischer Lkw verschuldet und höhere Gebühren als die Kosten des Straßennnetzes verlangt. Mit diesem Urteil gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag dem Kläger EU-Kommission Recht. Die Lkw-Gebühren seien am 1.7.1995 und am 1.2.1996 zwar für die gesamte 34,5 km lange Mautroute Innsbruck-Brennerpass (A 13) erhöht worden, nicht aber für Teilstrecken. Gerade diese aber würden vorrangig von Einheimischen befahren, die damit weniger Gebühren zahlen müssten als die Nutzer der Gesamtroute - und das wiederum seien zu 84 Prozent ausländische Laster, die damit benachteiligt würden. Diese Praktiken widerspechen nach EuGH-Ansicht der "Eurovignetten-Richtlinie" 93/89 und ihrer Neufassung 1999/62.
EuGH-Urteil: Brennermaut ist rechtswidrig
Ausländische Fuhrunternehmen durch Gebührenerhöhung auf der Brennerstrecke diskriminiert