Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Donnerstag der Klage des österreichischen Transportunternehmers „Rieser International-Transporte“ gegen die seiner Meinung nach überhöhte Brennermaut statt geben. Wie die Presse berichtet, müssen nach dem Spruch der Luxemburger Richter Teile der zwischen Januar 1997 und dem 20. Juli 1999 entrichteten Mautgebühren zurückgezahlt werden. Wie hoch dieser Anteil ist, muss der Oberste Gerichtshof (OHG) in Wien noch entscheiden. Nach Auffassung des Gerichts hat Österreich gegen die Richtlinie über die Erhebung dieser Maut verstoßen, indem es die Tarife für die gesamte Transitstrecke durch Österreich benutzende LKW erhöht hatte, nicht aber für diejenigen, die nur auf Teilstrecken verkehrten. Jetzt drohen der Autobahnbetreibergesellschaft „Asfinag“, Rückforderungen in Millionenhöhe. Bei österreichischen Gerichten sollen bereits einige hundert Klagen anhängig sein. Österreichische Transporteure fordern Berichten zufolge 250 Millionen Euro zurück. Der Fachverband Güterbeförderung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) schätzt, dass 40 Prozent der zwischen 1995 und 1999 bezahlten Maut zu viel bezahlt ist. Der BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung) hat das „richtungsweisende“ Urteil begrüßt. (vr/jk)
EuGH: Österreichische Brennermaut war zu hoch
Autobahnbetreiber Asfinag muss mit Rückforderungen in Millionenhöhe rechnen