Luxemburg. Im permanenten Streit um die Verteilung der Ökopunkte für den Lkw-Österreichtransit musste Wien erneut eine Niederlage einstecken. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in seinem heutigen Urteil eine Klage aus Wien abgewiesen, mit der die ungekürzte Ausgabe des EU-Punktekontingents an die Unionsländer im Jahr 2001 angefochten wurde (Rechtssache C-356/01). Laut österreichischer Statistik überschritten die Transitfahrten von EU-Lastern im Jahr 2000 die zulässige Mengengrenze (108 Prozent-Klausel). Danach hätte die Punktezahl im Folgejahr 2001 reduziert werden müssen. Eine Reihe von EU-Staaten gab aber an, dass es sich nicht bei allen von Österreich statistisch angeführten Touren um Transitfahrten handele, sondern auch um bilateralen Transport und Anfahrten zum Lkw-Huckepackverkehr per Schiene (Rollende Landstraße). Deshalb vergab die EU-Kommission die Punkte für 2001 in vollem Umfang. Die Regierung in Wien dagegen meinte, sie müsse nicht beweisen, dass es tatsächlich Transitfahrten waren. Für falsch deklarierte Touren sei sie nicht verantwortlich. Die EU-Richter sahen das anders. Nach der Verordnung von 1994 zum elektronischen Ökopunkte-Kontrollsystem sei es Aufgabe der österreichischen Behörden, die Transitfahrten zu identifizieren. Habe ein Fahrer falsche Angaben gemacht, seien sie zu deren Berichtigung verpflichtet. Im Urteil wird Österreich für sein "Deklarationsprinzip" gerügt. Danach gilt eine Fahrt allein schon durch die Einstellung des Lkw-Bordgerätes zur Ökopunkte-Entwertung als Transitfahrt. Diese Regelung habe im EU-Recht "keinerlei Grundlage", befand der Gerichtshof. Da Wien nicht bewiesen habe, dass es sich bei den strittigen Touren tatsächlich um Transitfahrten handele, werde die Klage gegen die Kommission abgewiesen. Ihre Verteilung der Ökopunkte im Jahre 2001 sei korrekt gewesen. (vr/dw)
EuGH: EU-Ökopunktevergabe für 2001 war korrekt
Gericht entscheidet strittige Frage, welche Fahrten als Transitfahrten zu bewerten sind