Aschaffenburg. Danach sind Unternehmen verpflichtet, ihre Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen zu schützen und Maßnahmen einzuleiten, wenn Grenzwerte überschritten werden, teilt der Flurförderzeughersteller Linde in einer dazu veröffentlichten Erklärung mit. Die EU-Verordnung 2002/44/EG rückt so genannte Humanschwingungen, das heißt auf den Menschen einwirkende, mechanische Schwingungen durch technische Hilfsmittel oder Fahrzeuge, in den Fokus. Fahrer von Frontstaplern sind dabei vor allem Ganzkörperschwingungen ausgesetzt, die beim Fahren auf ihn einwirken. Die neue Betreiberrichtlinie geht mit ihren Regelungen über die bisherige technische Norm DIN EN 13059 hinaus. Denn wurden bisher Vibrationskennwerte unter fest definierten Prüfbedingungen ermittelt und von den Herstellern in Betriebshandbüchern veröffentlicht, wird nun eine Bewertung der tatsächlich auftretenden Vibrationen durch den Arbeitgeber beziehungsweise die Messung auf einer repräsentativen Messstrecke gefordert. Zudem muss der so ermittelte Kennwert die tägliche Einsatzzeit berücksichtigen. Liegen die Messergebnisse in einem Zeitraum von acht Stunden über dem Auslösewert A(8) von 0,5 Meter pro Sekundequadrat, ist der Betreiber verpflichtet, den Arbeitnehmer zu unterrichten und präventive Maßnahmen einzuleiten. Dazu gehört beispielsweise die Unterweisung der Fahrer, vor Fahrtantritt die richtige Sitzeinstellung zu wählen. Zudem hat der Fahrer Anspruch auf eine Gesundheitsüberwachung. Werden Expositionsgrenzwerte A(8) von über 1,15 Meter pro Sekundequadrat gemessen, ist der Betrieb nach dem Gesetz zu Sofortmaßnahmen verpflichtet, die bis zum Beschäftigungsverbot reichen können. Gemessen wird der Schwingungswert über einen Sensor, der in ein Sitzkissen integriert ist und zur Messung der Humanschwingungen auf den Fahrersitz gelegt wird. Auf diesem Kissen sitzt der Flurförderzeugfahrer während der Messfahrt. Alle Informationen zum Thema Humanschwingungen finden sich in der aktuellen April-Ausgabe (04/07) des Fach- und Wirtschaftsmagazins LOGISTIK inside. (Heft online bestellen – hier klicken) Telefonische Bestellung unter: 0180 / 500 92 91 (bundesweit nur 0,14 Euro pro Minute). Auf der Website von LOGISTIK inside im Bereich Fachwissen/Downloads „Handbuch Ganzkörperschwingungen“: http://www.logistik-inside.de/sixcms/detail.php?id=400862 Sowie im entsprechenden Bundesgesetzblatt: http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl107s0261.pdf
EU-Verordnung zu Humanschwingungen jetzt in deutsches Recht
Jüngst wurde die neue EU-Verordnung „Vibration“ 2002/44/EG in deutsches Recht umgesetzt (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2007 Teil I Nr. 8).