Brüssel. Der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) hat sich heute mit großer Mehrheit auf die Neuregelung des EU-Markt- und Berufszugangs für Transportunternehmer im Güter- und Personenkraftverkehr geeinigt. Im Vorfeld der Abstimmung war dazu ein Kompromisse mit dem EU-Ministerrat ausgehandelt worden. Er sieht vor, die LKW-Kabotage auf drei Fahrten in sieben Tagen zu begrenzen. Zugleich bestehen die Verkehrspolitiker nicht mehr auf die vollständige Freigabe der Kabotage bis 2014. Beide Seiten verständigten sich darauf, das Problem von Steuerhinterziehung und Sozialdumping durch fiktive Niederlassungen von Fuhrbetrieben im Ausland wirksamer zu bekämpfen. Der Kompromiss muss von den Plenarversammlungen der Europa-Abgeordneten und den EU-Verkehrsministern noch bestätigt werden. Die EU-Kommission verpflichtet sich in einem Anhang zu den Gesetzen, bis Ende 2013 die Auswirkungen der neuen Kabotagebestimmungen auf den Markt des Straßengütertransports zu analysieren. Sollten keine gravierenden Negativeffekte eintreten, würde die EU-Behörde weitere Schritte zur Marktöffnung für die LKW-Dienste in einem anderen EU-Land vorschlagen. In der Straßburger Plenarwoche vom 21. bis 24. April will das Parlament in zweiter Lesung über das gesamte Straßentransport-Paket abstimmen, das die EU-Kommission am 22. Mai 2007 vorgeschlagen hatte. „Solange zwischen den Ländern keine verstärkte Harmonisierung auf steuerlicher und sozialer Ebene stattfindet, drohen durch die unbeschränkte Öffnung des Marktes Verzerrungen“, begründete Grosch die Notwendigkeit der Gesetzes-Neufassungen. Die Transportunternehmer wären seiner Ansicht nach „unlauterer Konkurrenz ausgesetzt, was ihnen noch mehr Schwierigkeiten bereiten würde als sie unter den derzeitigen Wirtschaftsbedingungen bereits haben“. (dw)
EU-Verkehrsausschuss stimmt neuen Kabotageregeln zu
Abgeordnete billigen Kompromiss mit dem EU-Ministerrat zu Markt- und Berufszugang für Transportunternehmer