Brüssel/Belgien. Die EU-Kommission arbeitet an eindeutigen und vereinfachten Vorschriften zur LKW-Kabotage, um das bestehende Regelwerk klarer zu fassen. Ende 2004 hatte sie den Begriff „Zeitweiligkeit des gewerblichen Straßengüterverkehrs in einem anderen EU-Land“ definiert. Diese Begriffsbestimmung erwies sich aber in der Alltagspraxis als schwammig, so dass sie in den EU-Staaten verschieden interpretiert und angewandt wurde. Deshalb forderte das Transportgewerbe Bestimmungen, die keine willkürlichen Auslegungen und bürokratischen Schikanen erlauben. Nach langwierigen Konsultationen kamen die EU-Experten zu dem Schluss, dass der Kabotagesektor ohne gesetzliche Grauzonen, Mehrdeutigkeiten, Ausnahmen und Schlupflöcher klar harmonisiert werden muss. Allerdings ist noch nicht entschieden, in welcher Rechtsform die überarbeitete Version erlassen werden soll. (dw)
EU: Überarbeitung der LKW-Kabotageregeln
Transportverbände finden Gehör in Brüssel: EU-Kommission plant klar formulierte Vorschriften für Alltagspraxis