Brüssel. Die Europäische Kommission hat die Novellierung der Verpackungsverordnung vorerst blockiert, weil die Neuregelung für Einwegverpackungen gegen die Bestimmungen zum freien Handel im EU-Binnenmarkt verstießen, das meldet heute die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Mit der Novelle soll die bisher in der so genannten Töpfer-Verordnung geregelte Mehrwegquote abgeschafft und die Pfandpflicht dauerhaft festgeschrieben werden. Ende September ist die Verabschiedung der Novelle im Bundesrat auf Ende Oktober verschoben worden. Durch den Einspruch der EU ist Berlin nun verpflichtet, mit der Novelle mindestens bis zum 3. Januar zu warten. Laut FAZ ist auf jeden Fall mit einem formellen Vertragsverletzungsverfahren durch die EU zu rechnen. Entweder gegen die Neufassung der Verpackungsverordnung oder gegen das seit 1. Oktober in Kraft getretene Zwangspfand. Von der EU bemängelt werden die Höhe des Pfandes von 25 Cent je Gebinde, die Marktzugangsbehinderungen durch die unterschiedlichen Rücknahmesysteme und die in der Novelle vorgesehene Einführung einer Kategorie „ökologisch vorteilhafte Verpackungen“ .
EU stoppt Novelle der Verpackungsverordnung
Die Europäische Union stoppt vorerst die Neufassung der Verpackungsverordnung. Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das deutsche Dosenpfand wird immer wahrscheinlicher.