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EU-Sozialregeln für LKW-Fahrer gelten jetzt auch in 22 Nachbarländern

24.09.2010 13:27 Uhr
EU-Sozialregeln für LKW-Fahrer gelten jetzt auch in 22 Nachbarländern
Die Regelung der EU-Kommission soll es den Transportunternehmen leichter machen, in Nachbarländern zu arbeiten
© Foto: EU

Der digitale Tachograf muss seit Montag auch in 22 nicht EU-Ländern in alle LKW eingebaut werden

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Brüssel. Die Sozialregeln für LKW Fahrer in der EU gelten seit dieser Woche auch in 22 EU-Nachbarländern für Speditionen und Unternehmen, die grenzüberschreitende Fahrten ausführen. Eine entsprechende Regelung im Rahmen des "Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals" (AETR) trat planmäßig am Montag in Kraft, wie die EU-Kommission gestern bekannt gab. Dadurch werde es Transportunternehmen aus der EU einfacher gemacht, in den Nachbarländern zu arbeiten, heißt es in der Meldung aus der Kommission. Außerdem würden dadurch Sicherheit und Wettbewerb in und mit den AETR-Mitgliedsstaaten verbessert.

Die wichtigste Neuerung sieht die EU-Behörde darin, den digitalen Tachografen verpflichtend in alle neue LKW auch in den 22 nicht EU-Ländern der AETR-Gruppe einbauen zu müssen. Der Digi-Tacho ist seit dieser Woche also Pflicht auch in folgenden Ländern: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan und Weißrussland. (kw) 

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