EU-Sozialrecht nur zögernd durchgesetzt

03.07.2008 15:07 Uhr
EU
Das Europäische Parlament kritisiert die Länder (Bild: ddp)
© Foto: EU-Parlament

Selbstständige Fahrer sollten ab 2009 einbezogen werden, um gleiche Wettbewerbsbedingungen sowie mehr Sicherheit und Sozialschutz zu schaffen

Brüssel. Die Arbeitszeitrichtlinie 2002/15 für Berufskraftfahrer werde nur zögerlich umgesetzt, obwohl der Stichtag dafür schon der 23. Mai 2005 gewesen sei. Das kritisiert der Verkehrsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) in einer Stellungnahme zur Anwendung der EU-Sozialvorschriften im Straßentransport. Er plädiert dafür, in die nur für angestellte Fahrer geltenden Vorschriften ab 2009 auch die Selbstständigen einzubeziehen. Das sei nötig „für gleiche Bedingungen im Wettbewerb sowie für mehr Verkehrssicherheit und Sozialschutz“, sagte EP-Dossierexperte Helmuth Markov (Die Linke). Es sei paradox, dass für die Selbstständigen zwar die Verordnung 561/2006 zu Lenk- und Ruhezeiten gelte, nicht aber die Arbeitszeitrichtlinie. Die EU-Kommission werde dazu bis Jahresende einen Vorschlag vorlegen, erklärte ihr Landverkehrsdirektor Enrico Pasquarelli. Festgestellt wird, dass 2003/2004 nur Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und Österreich die Zahl der kontrollierten Fahrerarbeitstage erhöhten. Portugal und Schweden hätten als einzige EU-Länder unter der geforderten Mindestquote gelegen. So weise es der Kommissionsbericht aus, der künftig aktueller sein müsse. (dw)

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