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EU-Parlament verabschiedet neue Feinstaubrichtlinie

11.12.2007 16:35 Uhr
EU-Parlament verabschiedet neue Feinstaubrichtlinie
Die Kommunen sollen künftig dafür Sorge tragen, dass die Feinstaubbelastung für Anwohner begrenzt wird (Bild: ddp)
© Foto: ddp

Breite Zustimmung zur Lockerung der bestehenden Regeln: EU-Umweltminister wollen der Richtlinie kommende Woche billigen

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Straßburg. Europas Städte und Gemeinden bekommen im Kampf gegen gesundheitsschädlichen Feinstaub eine Schonfrist. Das Europäische Parlament (EP) hat heute in Straßburg einen Kompromiss zur EU-Luftqualitätsrichtlinie mit der großen Mehrheit von 619 gegen 33 Stimmen angenommen. Die Kommunen müssen nun frühestens 2011 mit Strafen rechnen, wenn sie die schon seit drei Jahren gültigen Grenzwerte nicht einhalten. Der Rat der EU-Umweltminister will die Neuregelung am 20. Dezember billigen. Damit könnte das neue Gesetz zu Grenzwerten für den von Dieselabgasen mitverursachten krebserregenden Feinstaub 2008 in Kraft treten. Es bestimmt für die kleinsten, besonders gefährlichen Partikel PM 2,5 einen durchschnittlichen Jahresgrenzwert von 25 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m3). Er gilt ab 2010 als Zielwert und ab 2015 als rechtsverbindliches Limit. Dieses Maximum von 25 μg/m3 soll im Jahr 2020 auf 20 μg/m3 verschärft werden. Für die groben, zehn Mikrometer großen Staubpartikel PM 10 bleibt der seit 2005 geltende Jahresgrenzwert von 40 μg/m3 unverändert. Dasselbe gilt für die Tagesgrenze von 50 μg/m3, die nur an 35 Tagen im Jahr überschritten werden darf. Für diese Partikelkategorie erhalten Städte und Kommunen, die trotz unternommener Anstrengungen Probleme mit der Umsetzung der Vorschriften haben, unter strengen Auflagen die Möglichkeit zur Fristverlängerung bis 2011. Allerdings müssen sie nachweislich Maßnahmen zum Schutz der Menschen ergreifen, um hohen Strafzahlungen zu entgehen. Der EP-Berichterstatter für dieses Dossier, Holger Krahmer (FDP), sieht die Neufassung der Richtlinie als „eine solide Grundlage“ für eine bessere Luftqualität in Europa. Sie wahre „die Balance zwischen einem hohen Gesundheitsschutz und der nötigen Flexibilität bei ihrer Umsetzung“, sagte der deutsche Liberale nach dem Votum. Die Verhandlungsdelegationen von Parlament und Ministerrat der EU hatten im Vorfeld der EP-Abstimmung einen Konsens gefunden, der noch von den Vollversammlungen beider Gesetzgeber bestätigt werden musste. (dw)

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