EU-Parlament ändert Gesetzentwurf zu Feinstaub

26.09.2006 17:30 Uhr

Strengere Jahresgrenzwerte ab 2010: Abgeordnete lehnen Vorschlag der EU-Kommission ab

Straßburg/Frankreich. Das Europäische Parlament (EP) hat heute in erster Lesung Änderungen zum Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie über Maßnahmen gegen Feinstaub angenommen. Auf seiner Tagung in Straßburg stimmte das EP-Plenum für strengere Jahresgrenzwerte des Luftschadstoffs, der vor allem Dieselabgasen und Industrieanlagen geschuldet ist. Ab 2010 sollen im Durchschnitt eines Jahres für die größeren Staubpartikel PM10 als Maximum nur noch 33 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft statt der im Gesetzentwurf vom September 2005 vorgesehenen 40 Mikrogramm pro Kubikmeter erlaubt werden. Ab 2010 müsste ein zusätzliches Tagesmaximum von 20 Mikrogramm pro Kubikmeter für die besonders feinen und gefährlichen Staubpartikel PM2,5 eingeführt werden. Die EU-Kommission hatte in ihrer Richtlinienvorlage eine weniger strenge Höchstgrenze von Mikrogramm pro Kubikmeter angesetzt. Zugleich sprach sie sich aber für eine Beibehaltung der Regelung aus, dass der Tagesgrenzwert für PM10 von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter jährlich an nur 35 Tagen überschritten werden darf. Das EU-Abgeordnetenhaus sieht das anders: Städten, die durch geographische und meteorologische Besonderheiten erhöhte Belastungen haben, soll eine Überschreitung des Limits an bis zu 55 Tagen gestattet werden. Nach dem Willen der Europaparlamentarier erhalten nationale Behörden die Möglichkeit einer Fristverlängerung von erstmal vier und weiteren zwei Jahren für die Umsetzung der Auflagen, wenn sie trotz erfüllter Vorschriften die Grenzwerte nicht einhalten können. Die Kommission ist für eine Verlängerung von fümf Jahren. Die Umweltminister halten drei Jahre für ausreichend. (dw)

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