Luxemburg. Die Unionsländer haben erstmals zum Entwurf des zweiten EU-Förderprogramms „Marco Polo“ für den kombinierten und intermodalen Verkehr von 2007 bis 2013 Stellung bezogen. Ihre Verkehrsminister beschlossen am 21. April in Luxemburg einstimmig, die für eine EU-Projektförderung nötigen Finanzschwellen in drei von fünf Kategorien zu senken. Danach können Interessenten wie Speditions-, Transport- und Logistikbetriebe für die „Überwindung von Marktbarrieren beim nicht straßengebundenen Gütertransport“ („Katalysatoraktionen“) EU-Zuschüsse für Projekte erhalten, deren Investitionen mindestens zwei Millionen Euro betragen. Die EU-Kommission hat drei Millionen vorgeschlagen. Für innovative Aktionen zur Verlagerung der Fracht vom LKW auf andere Verkehrsträger mit Vorrang von Bahn und Schiff hat der EU-Ministerrat die Mindestgrenze von einer Million Euro auf 0,5 Millionen nach unten korrigiert. Vorhaben für „Meeresautobahnen“ als maritime Schnellstraßen sollen statt Projektkosten von mindestens vier Millionen Euro schon ab 2,5 Millionen förderfähig sein. Mit den geringeren Investitionsschwellen zum Einstieg in die EU-Finanzhilfe will der Rat kleineren Unternehmen die Teilnahme an „Marco Polo II“ erleichtern. Die von der Kommission für Ausweichverkehre weg von der Straße und für die Nachnutzung guter Ideen („Lernaktionen“) beabsichtigten Mindestwerte von einer beziehungsweise einer Viertel Million Euro wurden bestätigt. Die Minister trafen keine Aussage zum Förderbudget, das mit 740 Millionen Euro ausgestattet werden soll. Das wären jährlich 105,7 Millionen Euro gegenüber 18,8 Millionen des von 2003 bis 2006 laufenden Vorgängerprogramms. Der Rat will darüber erst entscheiden, wenn der EU-Gesamthaushalt 2007-2013 klar ist. Eine Einigung dazu könnte frühestens beim EU-Gipfel Mitte Juni erreicht werden. Den Verordnungsvorschlag zu „Marco Polo II“ muss das Europäische Parlament zunächst in erster Lesung billigen. (dw)
EU-Minister senken Fördergrenzen zu „Marco Polo II“
Geringere Einstiegshürden zur Teilnahme an dem EU-Programm zur Förderung des kombinierten und intermodalen Verkehrs