EU: LKW müssen künftig für Umweltkosten zahlen

08.07.2008 18:00 Uhr
Euovignettenrichtline
© Foto: Autobahn: ddp/Johannes Simon; EU-Ballon: europa.eu

EU-Kommission präsentiert „Grünes Transportpaket“: LKW ab 3,5 Tonnen künftig mautpflichtig

Brüssel. Die EU-Kommission hat heute ein „grünes Transportpaket“ vorgelegt, mit dem sie den gewerblichen Verkehrssektor umweltverträglicher gestalten will. Nach den Plänen sollen künftig alle Transportmodi für die von ihnen tatsächlich verursachten Kosten aufkommen. „Dieses Paket dient dem Umwelt- und Klimaschutz und stellt sicher, dass der Verursacher und nicht der Steuerzahler für den Umweltschaden aufkommt. Wir versprechen uns davon u. a. einen umweltfreundlicheren Verkehr, geringere Emissionen, um bis zu 8 Prozent weniger Kraftstoffverbrauch im Güterkraftverkehr und einen flüssigeren Straßenverkehr“, sagte EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani. Vorgeschlagen werden in dem Aktionsbündel, das auch einen Überblick über bestehende ökologische EU-Maßnahmen sowie neue Initiativen bis Ende 2009 enthält, eine Methodik zur Berechnung der umstrittenen externen Transportkosten und eine Strategie zu ihrer Anlastung, eine Mitteilung zur Verringerung des Eisenbahnlärms sowie eine Revision der geltenden Mautrichtlinie 2006/38 vom 17. Mai 2006 (Eurovignetten-Richtlinie). Die Gesetzesnovelle zu den Wegegebühren, die noch vor 2011 in Kraft treten soll, würde bereits für LKW ab 3,5 Tonnen gelten und nicht erst für Laster von über 12 Tonnen. Laut neuem Richtlinienentwurf soll die Maut nicht nur für Autobahnen, sondern für das gesamte Straßennetz eines Landes nach den jetzt vorgeschlagenen EU-einheitlichen Rechtsvorschriften erhoben werden. Bisher waren Entscheidungen über Mautkonditionen für Landstraßen Ländersache. Die Einnahmen müssten zweckgebunden für Transportprojekte, Verkehrsinfrastrukturen und Verkehrssicherheit verwendet werden, was bislang nur empfohlen wurde. Damit rückt die Kommission von der bisher praktizierten Politik einer Querfinanzierung der Bahn und anderer nicht straßengebundener Verkehrsträger durch LKW-Wegegebühren ab. Weiterhin aber bleibt die Einführung eines nationalen Mautsystems eine Kann-Bestimmung und kein Zwang. Hat sich ein EU-Land aber dafür entschieden, muss es die gesetzlichen EU-Bestimmungen unter Wahrung des Prinzips „der Schadensverursacher zahlt“ strikt einhalten. Bisher durften die Gebühren die Kosten für Unterhalt, Modernisierung, Bau und Erneuerung der mautpflichtigen Straßen nicht überschreiten und nur in natursensiblen Bergregionen war ein Mautzuschlag erlaubt. Künftig dürften die Unionsstaaten zusätzlich zu diesen Infrastrukturkosten auch externe Kosten für Umweltverschmutzung, Straßenbelastung und Lärmemissionen in die Straßenbenutzungsgebühren einrechnen. Später sollen damit alle Verkehrsträger zur Kasse gebeten werden. Dass der Güterkraftverkehr im Rahmen der neuen Mautrichtlinie zuerst zahlen soll, begründet die Kommission mit einem Emissionsanteil der Straße am gesamten EU-Transport von 72 Prozent bei Kohlendioxid (CO2), von 75 Prozent bei Stickoxiden (NOx) und mit einem Wachstum des CO2-Ausstoßes von 17 Prozent zwischen 1995 und 2005. Der Straßentransport verursache etwa 90 Prozent aller externen Kosten im EU-Transportbereich, an dessen Leistung er per Tonnenkilometer mit 73 Prozent beteiligt sei. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen die Mitgliedstaaten die externen Stau-, Schadstoff- und Lärmkosten nach bestimmten Kriterien mit gestaffelten Beträgen bewerten. So wird ihre Höhe bei der Straßenbelastung von drei Situationen abhängig gemacht: LKW-Fahrt zu einer Tageszeit ohne Stau, mit „instabilem Verkehrsfluss“ und bei totaler Verstopfung des Verkehrsweges. Für diese Szenarien reicht die Spanne der externen Kosten, zu deren Berechnung zudem noch die Straßenkategorien berücksichtigt werden, von Null bis 65 Cent pro Kilometer (Cent/km). Die Umweltkosten würden nach LKW-Schadstoffklassen sowie Bevölkerungsdichte und Naturbeschaffenheit der Fahrstrecke kalkuliert. Die Kostenhöhe schwankt nach dem Kommissionsmodell zwischen 2 Cent/km für einen LKW mit der Euro-5-Abgasnorm und 16 Cent/km für einen Euro-0-Lastwagen. Je nach Höhe des LKW-Lärmpegels wären Kosten von 0,1 bis 2 Cent/km zu fällig. Damit soll erreicht werden, dass Fuhrbetriebe ihre Lieferfristen und Fahrstrecken möglichst so planen, dass sie außerhalb der täglichen Verkehrsspitzen in verkehrsarmen Zeiten und Zonen liegen und dafür mit einer geringeren Mautabgabe belohnt werden. Sie sollen zugleich inspiriert werden, alternative Wege zu suchen, um weniger Schwerlaster in die Städte zu bringen. Außerdem verspricht sich die EU-Kommission davon eine Verringerung der CO2-Emissionen von Lastzügen von 6 bis 8 Prozent. Erfolgen soll die Erfassung der Wegegebühren mit einheitlichen Elektronik-Systemen, wie sie die EU-Richtlinie 2004/52 vom 29. April 2004 zur technischen Passfähigkeit (Interoperabilität) der EU-Mautsysteme vorschreibt. Damit soll gewährleistet werden, dass ein Truck mit nur einem einzigen Maut-Bordgerät durch alle Länder der Union fahren kann. Zudem soll kein Stopp an Mautstellen den Verkehrsfluss behindern und die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Die Kommission konzentriert sich bei ihrer Strategie auf die ihrer Ansicht nach typischen Ursachen der externen Kosten für die einzelnen Verkehrsträger. Deshalb hat sie in ihr „grünes“ Paket auch eine Mitteilung zur Verringerung der Lärmemissionen von Schienenfahrzeugen einbezogen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen, die ab 2013 in Kraft treten sollen, zielen auf eine Halbierung des Geräuschpegels im Bahnfrachtverkehr. Davon würden nach Angaben der Kommission 16 Millionen Menschen in der EU profitieren, die nahe an einer Güterschiene wohnen. Parlament und Ministerrat der EU müssen den Vorschlägen noch zustimmen. (dw)

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