Brüssel. Die EU-Kommission hat einen 40-seitigen Leitfaden für die nationalen Aktionspläne über die bis 2020 zu erreichenden Anteile erneuerbarer Energien verabschiedet. Jeder Unionsstaat muss danach in Brüssel bis zum 30. Juni 2010 einen Plan vorlegen, in dem langfristige Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien zum Erreichen der für ihn festgelegten Ziele aufzulisten sind. Das betrifft auch Entwicklung, Produktion und Verbreitung von Biosprit für den Transportsektor, wozu auch Importe anzugeben sind. Damit soll den Regierungen die Verwirklichung einer am 23. April 2009 verabschiedeten EU-Richtlinie erleichtert werden, worin alle EU-Staaten verpflichtet werden, bis 2020 einen Mindestanteil von zehn Prozent erneuerbarer Energien am nationalen Energieverbrauch des Straßenverkehrs zu erreichen. Die Länderpläne sollen helfen, den Anteil erneuerbarer Energieträger am gesamten EU-Energieverbrauch von heute 8,5 auf 20 Prozent zu erhöhen. Die Richtlinie ist Teil eines von der Kommission Anfang 2008 vorgeschlagenen Gesetzespakets zu Klimaschutz und Energieeffizienz. (dw)
EU-Leitlinien für Öko-Energie
Europäische Kommission verlangt bis 2010 grünen Maßnahmenkatalog von Unionsstaaten