Brüssel. Stimmt das Luxemburger Gesetz, wonach ein Transit-LKW die Autobahn des Großherzogtums und bestimmte andere Strecken nicht verlassen darf, mit EU-Recht überein? Diese Frage soll jetzt die EU-Kommission auf Bitte des BGL (Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung) prüfen. Seiner Ansicht nach sind Zwänge für Transitrouten nicht vereinbar mit den EU-Rechtsprinzipien des freien Warenverkehrs und des Diskriminierungsverbots. Dadurch könnten Laster beispielsweise nicht von der Autobahn abfahren, um eine billigere Vertragstankstelle zu nutzen, beschwert sich der Verband. Während an deutschen Zapfsäulen für einen Liter Diesel derzeit eine Mineralölsteuer von 47,04 Cent fällig sei, betrage der Satz in Luxemburg nur 25,95 Cent. Bei diesen gravierenden Differenzen sieht der BGL starke Nachteile für deutsche Transportunternehmen. Durch gesetzlich diktierte Transitwege zusätzliche Probleme zu schaffen, will er nicht hinnehmen. (vr/dw)
EU-Kommission soll Luxemburger Wegezwang prüfen
BGL wehrt sich dagegen, dass LKW nicht von der Autobahn abfahren dürfen, um bei einer billigeren Tankstelle zu tanken